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Industrie

Industrie: Gefahrenzonen flächendeckend absichern

In der Produktion und dem industriellen Umfeld kommen vielfach Maschinen zum Einsatz, welche eine Gefahr für Mitarbeiter darstellen können, sofern sich diese nicht an Vorgaben halten. Um Gefahrenzonen zuverlässig, möglichst mit geringem Arbeits-, Kosten- und Wartungsaufwand abzusichern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Pflichten für Arbeitgeber. Wir stellen Absicherungsmöglichkeiten wie Kontaktmatten genauer vor, widmen uns in diesem Artikel dem Thema der Beschilderung von Gefahrenzonen und der Bedeutung von Sicherheitsunterweisungen bei den Mitarbeitern.

Die Bedeutung von Kontaktmatten bei der Absicherung von Gefahrenzonen

In verschiedenen Bereichen von Industrie und Produktion werden Geräte und Maschinen eingesetzt, welchen sich Mitarbeiter nur dann nähern dürfen, wenn sie ausgeschaltet sind. Da ein manuelles Ausschalten in diesen Fällen nicht als Maßnahme der Arbeitssicherheit ausreicht, kommen vielfach Kontaktmatten zum Einsatz. Sobald ein Mitarbeiter diese Kontaktmatte betritt, wird die Maschine abgeschaltet und der Gefahrenbereich ist gesichert. Bei solchen Kontaktmatten handelt es sich um Bodenmatten, welche mit taktilen Sensoren ausgestattet sind. Sie registrieren das Betreten der Matte und führen unverzüglich zu einem Abschalten der Maschine und damit der Gefahrenquelle für den Mitarbeiter.

Im Bereich der Arbeitssicherheit sind solche Kontakt- oder Schaltmatten eine zuverlässige und leicht umsetzbare Möglichkeit der flächendeckenden Absicherung von Gefahrenzonen. Sie sind zudem sehr wartungsarm und können aufgrund ihrer speziellen Machart auch im industriellen Umfeld eingesetzt werden. Hier sind Bodenmatten verschiedenen manuellen, chemischen und thermischen Einflüssen ausgesetzt, weshalb bei der Herstellung von Kontaktmatten nur besondere Materialien verwendet werden können.

Markierungen und Beschilderung in Gefahrenzonen

Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass besondere Gefahrenzonen als solche gekennzeichnet sein müssen. Diese Kennzeichnung erfolgt in der Regel über das Anbringen von Markierungen und Beschilderungen im unmittelbaren Umfeld der Gefahrenzone. Dabei müssen Markierungen auch bei widrigen Umständen wie schlechtem Licht, auftretendem Dampf oder ähnlichem gut erkennbar sein. Hierzu gibt es in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit konkrete Vorgaben.

Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterunterweisung

Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist ein Arbeitgeber nicht nur dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz und allen relevanten Arbeitsbereichen zu schützen und diese durch Beschilderung kenntlich zu machen. Notwendig ist auch eine Unterweisung jener Mitarbeiter, die mit den entsprechenden Maschinen oder in ihrem direkten Umfeld arbeiten. Während einer Sicherheitsunterweisung erhalten Mitarbeiter alle notwendigen Informationen zum Eigen- und Fremdschutz, aber auch zum sicheren Umgang mit dem Gerät. Diese Unterweisungen sollten in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden.

Das gilt besonders dann, wenn Mitarbeiter nach längerer Abwesenheit wieder in den Beruf einsteigen oder falsche Verhaltensweisen festgestellt werden. Außerdem sollte ein Ansprechpartner für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit für Mitarbeiter vorhanden sein, um mögliche Fragen und Unklarheiten zum korrekten Verhalten im Umgang mit einer Maschine schnell und unkompliziert klären zu können und dadurch das Unfallrisiko und die Verletzungsgefahr deutlich zu reduzieren.

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