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Handelsregistereintrag: So geht man richtig vor

Bei der Gründung einer Firma kann es unter gewissen Voraussetzungen Pflicht sein, dass das neue Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wird. Wann das der Fall ist, wie man einen Handelsregistereintrag vornimmt und was sonst noch wissenswert ist, das erfährt man in diesem Artikel.

Der Handelsregistereintrag: Was ist das?

Beim Handelsregister handelt es sich um ein staatlich geführtes Register, welches einerseits eine Kontrollfunktion und andererseits eine Publikationsfunktion übernimmt und in Deutschland ansässige Unternehmen listet. In ihm werden Unternehmen mit bestimmter Rechtsform verbindlich registriert, andere Unternehmen können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Abfragen kann man eine Handelsregistereintragung auch online und das ohne Begründung oder großen bürokratischen Aufwand. Je nach Umfang der Abfrage fallen dabei unterschiedliche hohe Gebühren an.

In einem Handelsregisterauszug erhält man relevante Informationen zum angefragten Unternehmen wie beispielsweise den Sitz und Gegenstand des Unternehmens, eine Liste der vertretungsberechtigten Personen und vieles mehr. Benötigt wird ein solcher Handelsregisterauszug für das eigene Unternehmen zum Beispiel dann, wenn man als Start-Up oder Gründer ein Firmenkonto eröffnen möchte. Praktisch kann der Handelsregisterauszug jedoch auch dann sein, wenn man Vertragsverhandlungen führt.

Welche Unternehmen benötigen einen Handelsregistereintrag?

Verpflichtend ist ein Eintrag in das Handelsregister für alle Kaufleute und Handelsgesellschaften. Ab wann ein Unternehmen als Handelsgesellschaft gilt, lässt sich den ausführlichen Informationen bei der IHK entnehmen. Freiwillig können sich hingegen Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Handelsregister eintragen lassen. Das gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Freiberufler.

So funktioniert der Eintrag ins Handelsregister

Ist ein Unternehmen zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet oder möchte diesen freiwillig vornehmen lassen, kann es sich vorab bei der zuständigen IHK informieren und den Antrag prüfen lassen. Eine solche Vorabprüfung ist zum Beispiel sinnvoll, um Unsicherheiten frühzeitig aus dem Weg zu räumen und offene Fragen zu klären. Anschließend wird mit Hilfe eines Notars der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister ausgefüllt. Dieser wird dann vom Notar an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und hier geprüft.

Entscheidend dafür, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, ist die jeweilige Rechtsform des Unternehmens. Hierzu wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Personengesellschaften sind beispielsweise Einzelkaufleute, eine Kommanditgesellschaft oder OHG. Zu den Kapitalgesellschaften zählen Aktiengesellschaften und eine GmbH. Sollte die Prüfung beim Amtsgericht erfolgreich verlaufen, dauert es üblicherweise zwischen zwei und drei Wochen, bevor der Eintrag im Handelsregister veröffentlicht wird und als Handelsregisterauszug abgefragt werden kann.

Mit welchen Kosten ist bei einer Handelsregistereintragung zu rechnen?

Die konkreten Kosten für den Eintrag eines Unternehmens in das Handelsregister hängen vom Geschäftswert oder bei Neugründung vom Eigenkapitalwert des Unternehmens ab. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass sowohl für den Vorgang beim Amtsgericht als auch für die Arbeit des Notars Kosten anfallen. Hierbei werden bundesweit einheitliche Gebührensätze aufgerufen.

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