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Steuerklassen verstehen und wählen: Tipps für Einsteiger

Bei Steuerklassen den Überblick zu bewahren und die richtige Entscheidung zu treffen ist mit einigen Herausforderungen verbunden. Das gilt vor allem dann, wenn eine Änderung in Hinblick auf den Familienstand oder die Arbeitssituation absehbar ist. Neben den Unterschieden bei der Lohnsteuer sind bei einem Wechsel Fristen einzuhalten und Einschränkungen sowie zusätzliche Möglichkeiten, wie das Faktorerfahren zu berücksichtigen. Professionelle Hilfe kann dabei helfen, die beste Option für den individuellen Fall zu finden.

Lohnsteuerklassen im Überblick

In Deutschland finden sich sechs Lohnsteuerklassen. Die Klassen I und IV werden automatisch zugeteilt. Klasse I umfasst alle ledigen Arbeitgeber. Eine Zuordnung zu Klasse IV erfolgt ab dem zweiten Job, wenn mehrere Lohnsteuerkarten vorgelegt werden müssen oder keine vorgelegt werden kann. Die Steuerklasse II dient ausschließlich für Alleinerziehende.  Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften bieten sich bei der Wahl der Steuerklassen hingegen deutlich mehr Möglichkeiten, die unter anderem von dem Verdienst der Partner und den Unterschieden im Einkommen abhängig sind.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, professionelle Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn durch die Berücksichtigung der Optionen und Sparpotenziale durch die richtige Entscheidung, können die Abgaben deutlich geringer ausfallen. Mittel- und langfristig stellt dies einen entscheidenden Vorteil dar. Die dafür erforderlichen Kriterien zu kennen und korrekt auszulegen, gestaltet sich für Laien häufig schwieriger als zuvor angenommen. Entscheidende Rollen spielen dabei unter anderem die Differenz zwischen dem jeweiligen Einkommen sowie die Familienplanung mit Aufteilung der Elternzeit oder einem absehbaren Verlust des Arbeitsplatzes.

Wann ist ein Wechsel erforderlich oder sinnvoll?

Bei Änderungen der Lebensumstände ist ein Wechsel sinnvoll oder gar unumgänglich. Dazu gehören:

  • Änderung des Familienstandes durch Heirat, Scheidung oder Tod eines Partners
  • Veränderungen des Einkommens durch Beförderung, Wechsel des Arbeitsplatzes oder Arbeitslosigkeit
  • geplante Schwangerschaft
  • Aufnahme oder Verlust eines zweiten Jobs

Bei einer geplanten Schwangerschaft und damit absehbarer Inanspruchnahme von Elterngeld sowie sonstigen Leistungen wird zur Berechnung das Nettoeinkommen der vorangegangen zwölf Monate herangezogen. Ein vorheriger Wechsel der Steuerklasse kann daher sinnvoll sein, um das Nettoeinkommen bereits zuvor zu erhöhen und somit Anspruch auf höheres Elterngeld zu haben. Das bewährt sich vor allem dann, wenn die Elternzeit von einem Partner allein übernommen wird. Um die optimale Lösung für den individuellen Fall zu finden, ist bei diesem komplexen Thema jedoch ein größeres Bild zu betrachten. Dieses kann Laien schnell überfordern.

Lohnbüro als sinnvolle Hilfe

Eine Beratung durch ein Lohnbüro ist immer dann sinnvoll, wenn Unklarheiten bei der Wahl der Steuerklassen oder Optimierungsbedarf besteht. Bei Eheleuten mit sehr unterschiedlichen Einkommenshöhen bieten sich mehrere Varianten an. Da sich dieser Zustand ebenfalls im Laufe der Zeit verändern kann, wenn es beispielsweise zu einer langanhaltenden Erkrankung kommt oder ein Partner durch Fort- und Weiterbildungen in den Gehaltsklassen aufsteigt. Die Hilfe durch einen entsprechenden Service kann daher fortlaufend erfolgen und sollte aufgrund der bestehenden Fristen frühzeitig in Anspruch genommen werden.

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