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Unmittelbar nach dem Aufruf einer Website erscheint ein Banner, das den Benutzer fragt, was von seinen Daten gespeichert werden darf. Während es bisher ausreichte, die Nutzer darüber zu informieren, dass Cookies für diverse Zwecke genutzt werden, sind nun mehr Auflagen zu beachten. Im vorliegenden Beitrag erfahren Sie, weshalb und bei welchen Cookies eine aktive Einwilligung erforderlich ist und wie Sie diese mithilfe eines Cookie Banners abfragen können.
Inhaltsverzeichnis
Neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Cookie Banner werden verbindlich
In der Europäischen Union wird bereits seit mehreren Jahren über die Allgemeine Datenschutzverordnung (kurz DSGVO) debattiert. Durch die Verordnung wird der Umgang mit personenbezogenen Daten gesteuert und definiert, wie diese gehandhabt, gespeichert und eingesetzt werden dürfen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) im Mai 2018 entstanden neue rechtliche Grundlagen für Webseitenbetreiber.
Das Bundesgerichtshof-Urteil legte fest, dass die Besucher einer Website der Verwendung von Cookies unmissverständlich zustimmen müssen, ehe die diese das Nutzerverhalten und die Daten des Users speichern dürfen. Durch die im Mai 2020 verabschiedete Cookie-Richtlinie werden in erster Linie personenbezogene Daten geschützt und sichergestellt, dass Werbe-Cookies ausschließlich mit expliziter Einwilligung verwendet werden.
Dementsprechend sind Betreiber von Websites nun verpflichtet, ihre Besucher beim Betreten der Website über die Verwendung von Cookies zu informieren und die aktive Zustimmung des Nutzers einzuholen. Ohne diese Einverständniserklärung ist es nicht zulässig, das Verhalten der Benutzer zu speichern. Im Gegensatz zu nicht-essentiellen Cookies ist für technische Cookies gegenwärtig keine aktive Einwilligung erforderlich. Allerdings ist die Rechtslage hier noch nicht eindeutig geklärt. Tatsache ist jedoch, dass derzeit keine Website mehr ohne Cookie Banner auskommen kann.
Was versteht man unter Cookies?
Beim Betreten einer Website werden sowohl von der betreffenden Internetseite selbst als auch von integrierten Fremdanbietern Textdateien beim Besucher platziert, um Informationen zu erfassen. Ein Cookie-Hinweis ermöglicht, dass Daten über den Nutzer sowie dessen Nutzungsverhalten erfasst werden können.
Dies bietet viele praktische Vorzüge, insbesondere im Marketing: Es lassen sich so individualisierte Vorschläge erstellen, und auch die Nutzererfahrung wird dadurch gesteigert. Cookies sorgen zum Beispiel dafür, dass sich ein Nutzer nicht ständig aufs Neue anmelden muss. Anhand der dort gespeicherten Daten werden sie sofort wiedererkannt, sobald sie die Website erneut besuchen. Nichtsdestotrotz wird das Verfahren insbesondere in Bezug auf die Weitergabe von persönlichen Daten heftig kritisiert. Aus eben diesem Grund gibt es die DSGVO, die für User und Unternehmen festlegt, wie mit Daten vorgegangen werden muss.
Die verschiedenen Cookie Banner-Arten
Schon vor dem Beschluss des Bundesgerichtshofs waren Cookie Banner ein brisantes Thema. In der Praxis wird zwischen drei verschiedenen Arten von Cookie Bannern unterschieden:
Einfacher Cookie-Hinweis
Die bereits vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verwendeten einfachen Cookie-Hinweise sind heutzutage nicht mehr rechtlich konform. Zwar informieren sie den Nutzer darüber, dass Daten gespeichert und weiterverwendet werden, doch geben sie dem Nutzer nicht die Möglichkeit, diesem Verfahren zu widersprechen.
Opt-out-Banner
Opt-out-Banner sind ebenfalls in einer Grauzone und auf einer Website kaum rechtlich sicher. In diesem Fall nehmen die Cookies ihre Arbeit bereits auf, während der Benutzer eine Website aufruft. Zwar wird der Nutzer durch das Opt-out-Banner darauf hingewiesen, dass Cookies verwendet werden, doch passiert dies bereits ohne vorherige Zustimmung des Nutzers. Allerdings hat der Nutzer die Möglichkeit, dem Tracking zu widersprechen. Dazu muss er sich jedoch selbst abmelden.
Opt-in-Banner
Die letzte Ausführung der verschiedenen Arten von Cookie Bannern sind die Opt-in-Banner. Diese informieren den Nutzer über die Verwendung von Cookies und verlangen darüber hinaus eine aktive Zustimmung. Solange ein Website-Besucher seine Zustimmung nicht gegeben hat, dürfen auch keine Daten gespeichert werden.
Durch WordPress-Plugins die Einwilligung des Users einholen
Wenn Sie Ihre Website mit WordPress führen, können Sie das Cookie Banner mithilfe eines Plugins auf Ihrer Website einbauen. Heutzutage kommt kaum eine Website ganz ohne Cookies aus. Sobald Tools oder Drittanbieter eingesetzt werden, können Sie bereits davon ausgehen, dass Cookies platziert wurden und Daten an die entsprechenden Anbieter weitergeleitet werden.
Doch auch WordPress selbst arbeitet mit Cookies. Wenn beispielsweise ein Besucher einen Kommentar auf Ihrer Website hinterlässt, dann werden zur Veröffentlichung personenbezogene Informationen gespeichert. Links zu Social-Media-Kanälen, Analysetools oder andere Widgets, die Sie auf Ihrer Internetseite eingebunden haben, können ebenso eine Datenübermittlung an Drittanbieter vornehmen. Um zu überprüfen, ob eine Website Cookies verwendet, können verschiedene Tools genutzt werden.
Unterm Strich sind Sie stets auf der sicheren Seite, wenn Sie ein Cookie Banner unmittelbar auf der Startseite einbinden. Dafür gibt verschiedene Dienstleister, die Cookie Banner anbieten. Der consentmanager Cookie Banner ist beispielsweise als Plugin für alle Shopsysteme und CMS verfügbar, folglich auch für WordPress. Die einfache Integration und Automatisierung macht es Ihnen als Website-Betreiber einfach, alle geforderten Richtlinien einzuhalten. Egal für welches Cookie Banner Plugin Sie sich am Ende entscheiden, Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass das Plugin sowohl aktuell als auch DSGVO-konform ist.