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Korrekte Kündigung: Tipps für das professionelle Ende der Beschäftigung

Eine Kündigung kann unterschiedliche Gründe haben. Um im Guten mit dem alten Arbeitsplatz auseinander zu gehen, sind eine korrekte Planung, angemessenes Vorgehen und auch der letzte Eindruck wichtig. In diesem Artikel erläutern wir, welche Kündigungsarten es gibt, wie diese den künftigen Werdegang beeinflussen und welche rechtlichen Aspekte geklärt werden müssen.

Welche Kündigungsarten gibt es?

In Deutschland wird zwischen drei Kündigungsarten unterschieden:

  • Die ordentliche oder „normale“ Kündigung
  • Die außerordentliche, oftmals fristlose, Kündigung aus wichtigem Grund
  • Die Änderungskündigung (hier sollen einzelne Arbeitsbedingungen geändert werden)

Eigenkündigung oder Kündigung durch den Arbeitgeber?

Für die Konsequenzen der Kündigung ist entscheidend, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers handelt oder ob die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Denn nur im Falle einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber (keine fristlose Kündigung) kann ein Anspruch auf Abfindung bestehen. Eine Möglichkeit ist es, gegen die betriebsbedingte Kündigung arbeitsrechtlich vorzugehen und so eine Abfindung zu bekommen. Plant der oder die Beschäftigte, Gebrauch von der im Kündigungsschreiben vermerkten Option auf Abfindung zu machen, sollte er/sie die Versteuerung der Abfindung in die Planung mit einbeziehen.

Grundsätzlich definiert der Gesetzgeber auch Hürden für eine Kündigung. So muss der Arbeitsgeber zunächst seine Möglichkeiten ausreizen, den Arbeitnehmer zu Versetzen oder mit einer Änderungskündigung zu belegen.

Tipps für das professionelle Ende der Beschäftigung

Möchte der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis auf eigenen Wunsch beenden, kann er den Weg der Eigenkündigung gehen. Sobald die Entscheidung zum Weggang gefallen ist, stellen sich Arbeitnehmer die Frage, wie sie diesen angemessen gestalten. Das sind die wichtigsten Tipps, um das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden.

Gute Planung und der richtige Zeitpunkt

Steht nach reichlicher Überlegung der Entschluss zur Eigenkündigung fest, ist der nächste Schritt die Vorbereitung auf das Kündigungsgespräch. Jeder Arbeitsvertrag steckt die Rahmenbedingungen für eine formal richtige Kündigung ab. Dazu gehören in der Regel ein Kündigungsschreiben, Kündigungsfristen und weitere vertragliche Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Dabei spielt der Zeitpunkt des Kündigungsgesprächs eine wichtige Rolle. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten findet weder spontan auf dem Flur noch kurz nach dem Meeting zur Jahresplanung statt. Denn bei diesem Termin sollten sich die Vertragsparteien in Ruhe besprechen können. Zum professionellen Kündigungsgespräch gehört, dass sich der Vorgesetzte Zeit für die Mitarbeiter und deren Anliegen nimmt. Eine entspannte und ungestörte Atmosphäre ist essenziell.

Um weiterhin ein gutes Verhältnis mit den Arbeitskollegen zu führen, ist es üblich, sie nach der formalen Kündigung persönlich zu informieren. Es empfiehlt sich, stets höflich und professionell zu bleiben. Weder der Arbeitsplatz noch der Arbeitgeber oder andere Kollegen sollten in diesem Zusammenhang schlecht gemacht werden. Sowohl für das Verhältnis zu den Arbeitskollegen als auch für ein erfolgreiches Arbeitszeugnis ist es wichtig, bis zum letzten Arbeitstag gewissenhaft und zuverlässig zu arbeiten.

Das Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben ist nur mit der Unterschrift des Arbeitnehmers wirksam. Eine E-Mail allein ist nicht ausreichend. Wer seine Kündigung per Post sendet, sollte die zusätzlichen Tage einplanen, bis sie den Empfänger erreicht. In diesem Fall ist ein Einschreiben empfehlenswert, um sicherzugehen, dass der Vorgesetzte das Schreiben wirklich erhält. Die Eigenkündigung läuft, sobald sie beim Arbeitgeber eingegangen ist.

Ein Kündigungsschreiben sollte Folgendes beinhalten:

  • Name und Adresse des Arbeitnehmers in der Kopfzeile
  • Unternehmen und vollständige Adresse des Arbeitgebers
  • Datum
  • Eine passende Kündigungsformulierung in einem Absatz
  • Die Unterschrift des Arbeitnehmers

Wie wirkt sich die Eigenkündigung auf den künftigen Werdegang aus?

Allgemein gilt, das es besser ist zu kündigen, als gekündigt zu werden. Nicht nur für den Lebenslauf, sondern auch auf für die persönliche Entscheidungsposition ist es gut, selbst zu kündigen. Denn wer das Arbeitsverhältnis aus eigenen Stücken beendet, hat seinen Werdegang im Anschluss selbst in der Hand und muss nicht auf unerwartete Umstände reagieren. Meistens wird erst dann die Kündigung anvisiert, wenn ein beruflicher Wechsel bereits in Aussicht steht. In den Bewerbungsunterlagen macht die selbstbestimmte Kündigung einen besseren Eindruck. Darüber hinaus verleiht sie in folgenden Bewerbungsgesprächen eine komfortable Verhandlungsposition, die die eigenen Beweggründe in den Fokus rückt.

Trotzdem ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, den Grund für seinen Jobwechsel bei einer Bewerbung oder im Lebenslauf zu erwähnen. Der potenzielle Arbeitgeber muss sich grundsätzlich mit der Information, wo und wie lange der Arbeitnehmer in der Vergangenheit beschäftigt war, zufriedengeben. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst, prüft die Agentur für Arbeit, ob eine Sperrzeit verhängt wird. Dies ist nur dann möglich, wenn die Arbeit ohne wichtigen und nachweisbaren Grund beendet wurde. Als Alternative zur Kündigung können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Fazit: Eine korrekte Eigenkündigung ist ein Zeichen des selbstbestimmten Werdegangs

Arbeitnehmer stoßen einen professionellen Arbeitgeber mit einer Kündigung nicht vor den Kopf. Auch wenn ein Abgang persönlich schmerzt und die Lebensumstände verändert, ist er vor allem ein Zeichen der selbstbewussten Planung des Berufslebens. Für den neuen Arbeitgeber deutet dieser Schritt auf Feingefühl und bewusstes Handeln hin, was jedes Unternehmen bereichert. Mit einer guten Planung ist der Übergang in das neue Arbeitsumfeld reibungslos möglich. Geht die Kündigung vom Arbeitgeber aus, sollten Arbeitnehmer ihre arbeitsrechtlichen Spielräume prüfen.

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