Wer nach einer neuen beruflichen Herausforderung Ausschau hält, für den kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, sich selbstständig zu machen. Wichtig ist für diesen Schritt natürlich eine zündende Geschäftsidee. Nach juristischen Gesichtspunkten wird in diesem Zusammenhang nach Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden.
Dabei gelten für Freiberufler etwas andere Gesetze, als dies bei Gewerbetreibenden der Fall ist. Generell lässt sich sagen, dass es sich bei einem Freiberufler um eine Art Spezialfall im Gewerberecht handelt. Wer Freiberufler werden kann, ist geregelt. Als Freiberufler gelten unter anderem Künstler und Schriftsteller, Erzieher, Wissenschaftler und andere Berufe.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Beratung im Gewerbeamt zur Feststellung einer eventuellen Freiberuflichkeit
- 1.1 Der Freiberufler meldet seine Erwerbstätigkeit als Erstes beim Finanzamt an
- 1.2 Fachliche Eignung muss dem Finanzamt gegenüber belegt werden
- 1.3 Freiberufler suchen sich am besten einen Steuerberater
- 1.4 Die Freiberuflichkeit zur Zahlung der Sozialabgaben bei der zuständigen Krankenkasse anmelden
- 1.5 Nach dem Erledigen der Formalitäten kann direkt mit der Freiberuflichkeit gestartet werden
- 1.6 Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen und ebenfalls kein Mitglied der Handelskammern sein
- 1.7 Einen Termin bei der Hausbank zur Eröffnung eines Geschäftskontos vereinbaren
- 1.8 Welche Steuern Freiberufler zahlen
- 1.9 Einfache Buchhaltung als Freiberufler spart diesem jede Menge Geld
- 1.10 Nachteile einer Freiberuflichkeit
Beratung im Gewerbeamt zur Feststellung einer eventuellen Freiberuflichkeit
Wer sich als Freiberufler selbstständig machen möchte und nicht genau weiß, ob er unter diese Rubrik fällt, kann sich beim Gewerbeamt in seiner Heimatstadt entsprechend beraten lassen. Die Freiberufler werden übrigens noch weiter unterschieden. Es gibt neben den bereits genannten kreativen Berufen ebenfalls die sogenannten Freien Berufe, also Arzt und Notar, Anwalt und Heilpraktiker, die ebenfalls zu den Freiberuflern zählen. Bei diesen Berufen ist ein entsprechender Berufsabschluss vorhanden und auch unabdingbar für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit. Im Unterschied dazu dürfen sich Berufe wie Sprecher und Moderatoren, Journalisten und Trainer als solche bezeichnen, ohne einen entsprechenden Nachweis dafür erbringen zu müssen.
Der Freiberufler meldet seine Erwerbstätigkeit als Erstes beim Finanzamt an
Zu Beginn der Freiberuflichkeit bleibt vielen Gründern erst einmal nur der Weg zum Finanzamt. Zur Vorbereitung des Termins sollten Gründungswillige die persönlichen Daten wie Adresse, Firmenanschrift, Termin der Gründung, Bankdaten, Steuernummer und bei entsprechendem Beruf, die fachliche Eignung in den Unterlagen bereithalten. Da es auch einem Finanzamt in einigen Grenzfällen nicht immer gleich gelingt, die Freiberuflichkeit klar festzustellen, ist es günstig, hier bereits eigene Recherchen vorzunehmen und dann die Ergebnisse zum Termin mitzunehmen.
Alternativ zum persönlichen Termin beim Finanzamt können Gründer ihre Unterlagen auch per Post beim Finanzamt einreichen. Übrigens kann auch ein Termin beim zuständigen Gewerbeamt vor dem Termin beim Finanzamt für Klarheit sorgen, wenn die eindeutige Zuordnung der geplanten Freiberuflichkeit im Vorfeld nicht ermittelt werden kann. Die Mitarbeiter der Gewerbeämter kennen sich mit den verschiedenen Berufsbezeichnungen sehr gut aus und helfen Gründungswilligen gern weiter.
Fachliche Eignung muss dem Finanzamt gegenüber belegt werden
Auch bei einer kreativen Tätigkeit wie dem Beruf eines Sprechers oder eines Trainers bietet es sich an, dem Finanzamt entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die fachliche Eignung entsprechend nachzuweisen. Schließlich ist es dem Finanzamt wichtig, dass aus der Freiberuflichkeit auch ein Umsatz generiert wird, mit dem sich der Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten lässt. Als Nachweise akzeptiert das Finanzamt Belege wie Zertifikate, Abschlusszeugnisse für Kurse und Seminare und weitere Nachweise.
Freiberufler suchen sich am besten einen Steuerberater
Genauso wichtig wie die ordentliche Anmeldung beim Finanzamt ist die Suche nach einem Steuerberater. Dieser gibt Freiberuflern gern vom ersten Tag an wichtige Hinweise an die Hand, mit denen sich eventuelle Fallstricke vermeiden und viel Ärger mit den Ämtern ersparen lässt. Später nimmt der Steuerberater dann gern die Buchungsbelege des Freiberuflers entgegen und fertigt für diesen die Steuererklärungen an. Wer es sich zutraut, kann zuerst auch alleine starten. Nähere Gründe dazu gibt es weiter unten im Text.
Die Freiberuflichkeit zur Zahlung der Sozialabgaben bei der zuständigen Krankenkasse anmelden
Vor dem Start in die Selbstständigkeit ist der Weg zur Krankenkasse wichtig. Die Krankenkassen stufen Berufsstarter nach bestimmten Kriterien ein und ziehen dann auch die Krankenkassenbeiträge zuzüglich Pflegeversicherung vom Konto ein. Wer es versäumt, vor dem Beginn der Freiberuflichkeit eine Meldung an die Krankenkasse zu geben, muss teilweise mit saftigen Geldstrafen rechnen.
Nach dem Erledigen der Formalitäten kann direkt mit der Freiberuflichkeit gestartet werden
Wer alle bürokratischen Hürden genommen und das Unternehmen beziehungsweise die Freiberuflichkeit angemeldet hat, kann direkt mit den ersten Aufträgen starten beziehungsweise die ersten Kunden werben. Sollten sich erste Aufträge und endgültige Eintragung beim Finanz- oder Gewerbeamt überschneiden, ist dies ebenfalls kein Problem. Freiberufler vermerken dann auf den Rechnungen, dass die Steuernummer beantragt wurde.
Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen und ebenfalls kein Mitglied der Handelskammern sein
Freiberuflern wird der Start ins Berufsleben leichter gemacht, als dies bei einem Gang in die Selbstständigkeit der Fall ist. Sie müssen sich nicht zwingend beim Gewerbeamt anmelden und bleiben auch von den Pflichtversicherungen bei den Handelskammern verschont. Das kann neben einer Zeitersparnis einiges Geldersparnis bringen, denn die Handelskammern verlangen einen jährlichen Beitrag, der sich am Umsatz des Unternehmens bemisst.
Einen Termin bei der Hausbank zur Eröffnung eines Geschäftskontos vereinbaren
Um eventuelle Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Aufträge zu vermeiden, bietet es sich an, ein Geschäftskonto bei der Hausbank zu eröffnen. Das kann durchaus die eigene Bank sein, bei der man sein privates Girokonto führt. Geschäfts- und Privatkonto sollten dann getrennt geführt werden, was bei den Kreditinstituten heute in der Regel kein Problem ist. Selbstverständlich kann das Geschäftskonto jedoch auch bei einer anderen Bank eröffnet und geführt werden.
Welche Steuern Freiberufler zahlen
Generell sind alle Einkommen in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet, dass auch die Einkünfte eines Freiberuflers der Steuer unterliegen. In der Regel handelt es sich bei dieser um die sogenannte Einkommenssteuer. Von einigen Steuern können sich Freiberufler in bestimmten Momenten befreien lassen, dazu gehören die Vorsteuer und die Umsatzsteuer. Auskünfte dazu gibt jeder Steuerberater oder Buchhalter, der auf freiberufliche Tätigkeiten spezialisiert ist. Neben der Einkommenssteuer unterliegen Freiberufler auch der Lohn- und der Kirchensteuer, dem Solidaritätszuschlag und weiteren Steuerarten. Dafür entfällt für diese Berufsgruppe die Zahlung der Gewerbesteuer.
Einfache Buchhaltung als Freiberufler spart diesem jede Menge Geld
Freiberufler genießen gegenüber normalen Selbstständigen einige Privilegien. So müssen diese beispielsweise nicht zwingend eine Buchführung machen. Eigentlich reicht es sogar aus, dem Finanzamt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung mit der Steuererklärung zuzusenden. Das Kürzel dafür nennt man EÜR.
Nachteile einer Freiberuflichkeit
Natürlich hat auch die Rechtsform der Freiberuflichkeit einige Nachteile, sonst würden wohl viel mehr Gründer versuchen, Freiberufler zu werden. So ist der Selbstständige bei der Ausübung der Freiberuflichkeit eingeschränkt, weil nur die sogenannten Katalogberufe in diese Rubrik gehören. Es gibt immer wieder auch Streitfälle mit den Finanzämtern, etwa, wenn die Form der Freiberuflichkeit dann später doch nicht anerkannt wird. Dann bleibt den Gründern meist nur der Weg zum Steuerberater, der dann mit dem Finanzamt eine einvernehmliche Lösung anstreben wird. Ein weiterer Nachteil liegt in der unbeschränkten Haftung der Freiberufler. Die Gründer haften also in Streitfragen mit ihrem gesamten Vermögen, im Unterschied zu einer GmbH, wo die Gesellschafter nur bis zur Einlage ihres Gesellschaftsanteils haften.
Nachfolgend sind noch einmal die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Freiberuflichkeit gegenübergestellt:
Vorteile einer Freiberuflichkeit
- es fällt keine Gewerbesteuer an
- schnelle Anmeldung beim Finanzamt
- muss nicht zwingend ein teurer Steuerberater gebucht werden
- einfache Buchführung mit Einnahmenüberschussrechnung
- müssen nicht Mitglied der Handelskammern und anderer Verbände sein
Nachteile einer Freiberuflichkeit
- Gründer haften mit dem gesamten Vermögen
- die Art der Tätigkeit ist in einem Katalog genau festgelegt
- Nachweis der Eignung gegenüber dem Finanzamt notwendig
- bei unklarer Tätigkeit kann es später zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommen