Mit Vorbehalt ist gemeint, dass bestimmte Regeln nur durch ein Gesetz und nicht zum Beispiel durch eine Rechtsverordnung erlassen werden dürfen. So darf etwa die Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes nur durch ein Gesetz beschränkt werden. Das heißt, im Einzelfall entscheidet zwar die Verwaltung, diese benötigt dazu jedoch eine Ermächtigungsgrundlage. Diese Art des Vorbehalts ist ein Ausdruck des Demokratieprinzips. Der Gesetzgeber hat wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und kann sie nicht der Verwaltung überlassen. Als wesentlich gelten vor allem Belange mit Grundrechtsbezug.
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Unter Vorbehalt im bürgerlichen Recht
Zahlungen werden häufig unter Vorbehalt geleistet. Der Zahlende kann einseitig und formlos die Geltendmachung eines Vorbehalts gegenüber einem Zahlungsanspruch erklären. Damit erklärt er, dass er als Schuldner den Grund der Zahlung nicht anerkennen möchte. Das hat unterschiedliche Rechtsfolgen, je nachdem, ob ein einfacher Vorbehalt oder ein qualifizierter Vorbehalt erklärt wird. In der Regel geht es darum, eine zu Unrecht gezahlte Leistung zurückfordern zu können oder weitere Ansprüche ausschließen zu können. Wenn der Gläubiger auf Nachfrage den Grund des Vorbehalts nicht erfährt, kann eine Rückforderung als treuwidrig gelten.
Der einfache Vorbehalt
Der einfache Vorbehalt wird auch Anerkenntnisvorbehalt genannt und soll ausdrücken, dass der Anspruch nach § 212 BGB nicht anerkannt wird, um einen nachweislich berechtigten Rückforderungsanspruch nicht zu verlieren. Die Beweislast für den Rückforderungsanspruch trägt der Schuldner. Wichtig ist: Bei dieser Art Vorbehalt tritt die Erfüllung des Zahlungsanspruchs ein.
Der qualifizierte Vorbehalt
Dieser Vorbehalt ist mit der Erfüllung einer bestimmten Bedingung verknüpft. Meistens geht es darum, dass eine Rückzahlung geleistet werden soll, wenn das Nichtbestehen der Forderung von einem Gericht rechtskräftig entschieden wurde. Er ist auch als Beweislastvorbehalt bekannt. Hiermit erklärt der Schuldner, dass die Zahlung keine Erfüllung der Forderung sein soll und dass der Gläubiger nachweisen soll, dass sie berechtigt ist. In diesem Fall tritt Erfüllung des Anspruchs nicht ein und der Gläubiger muss seinen Anspruch beweisen. In der Praxis kommt dies eher selten vor und kann für den Schuldner riskant sein, etwa wenn es um Kündigung von Verträgen wegen Zahlungsverzug geht.
Auf die Formulierung kommt es an
Ob es sich bei der gewählten Art des Vorbehalts um einen einfachen oder qualifizierten Vorbehalt handelt, ist anhand der Formulierung zu unterscheiden. Wenn der Schuldner „unter Vorbehalt der Prüfung“ zahlt, ist ein einfacher Vorbehalt gemeint. Es soll Erfüllung eintreten, nicht aber die Wirkung von § 814 BGB. Wenn jedoch der Schuldner „unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung“ zahlt, tritt keine Erfüllung ein.
Unter Vorbehalt: Rechtliche Wirkung
Wenn der Schuldner die Zahlung zurückverlangen will, muss er das binnen einer angemessenen Frist geltend machen. Diese Frist hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, aber zu lange warten darf der Schuldner nicht, um seinen Anspruch nicht zu verlieren. Ansonsten gilt der Vorbehalt als nichtig. Der Gläubiger darf bei einem einfachen Vorbehalt die Zahlung nicht zurückweisen, sonst gerät er in einen Annahmeverzug. Eine Zahlung unter qualifiziertem Vorbehalt kann er jedoch zurückweisen. Er ist dann jedoch zur Rückgabe der Zahlung verpflichtet.
Besonderheiten im Mietrecht
Wenn der Vermieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Mietkaution an den Mieter ohne Vorbehalt herausgibt, kann er spätere Ansprüche nicht geltend machen. Eine Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht unter Vorbehalt erklärt werden, denn eine Zustimmung kann nur ohne Bedingungen erklärt oder verweigert werden. In der Folge kann der Mieter die erhöhten Zahlungen zurückverlangen, weil gar keine Zustimmung gegeben wurde.