Wer die Kündigung vom Arbeitgeber bekommt, egal ob persönlich oder durch die Post, hat meist erst einmal ein flaues Gefühl im Magen. Verständlich, denn fast immer hängen Miete, Kredite und alle Ausgaben des täglichen Bedarfs stark vom Lohn ab! Doch bevor man seine Sachen am Arbeitsplatz in Kartons räumt, lohnt der Gang zum Anwalt. Denn oft ist die Kündigung durch falsche Gründe oder nicht eingehaltene Fristen gar nicht rechtskräftig.
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Ungeliebte Führungskräfte: Kein Grund für eine Kündigung!
Wer es sich bei seinen Untergebenen verscherzt, kann vor dem Problem stehen, dass diese mit der Kündigung ihres Arbeitsplatzes drohen. Doch Betroffene können aufatmen: Das allein ist kein Grund, einer Führungskraft zu kündigen. In diesem Fall lohnt es sich also, die Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen zu gehen. Allerdings sollte man sein eigenes Verhalten dennoch anschließend reflektieren, notfalls mit professioneller Hilfe. Denn wenn gleich mehrere Mitarbeiter so unter dem eigenen Verhalten leiden, dass sie die Firma wechseln und einen sicheren Job aufgeben wollen, läuft wohl einiges schief!
Kündigung durch zu viele Kranktage
Fällt ein Mitarbeiter zu häufig wegen Krankheit aus, versuchen viele Vorgesetzte, ihn mit einer Kündigung loszuwerden. Doch auch viele Kranktage stets wirtschaftliche Ausfälle für ein Unternehmen bedeuten und sich mit dauerkranken Mitarbeitern schlecht planen lässt: Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Ist der Betroffene länger als sechs Monate im Unternehmen tätig und sind mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, gelten strenge Regeln für eine krankheitsbedingte Kündigung. So muss die Prognose für die Gesundheit auch in der Zukunft schlecht aussehen. Das ist häufig nur bei Langzeiterkrankungen der Fall, die sich weit über den Zeitraum von sechs Wochen erstrecken. Aber auch kurzzeitige Krankheiten, die in der Summe mehr als sechs Wochen Ausfall pro Jahr bedeuten, können als schlechte Gesundheitsprognose erachtet werden. In allen anderen Fällen muss die Kündigung dringend von einem Anwalt geprüft werden.
Stellt der Arzt dem Langzeitkranken jedoch ein Genesungszeugnis aus oder sind die kurzen Krankzeiten unabhängig voneinander, ist die Kündigung ebenfalls wirkungslos. Das kann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel im selben Jahr einen Bruch erleidet, am Blinddarm operiert wird und sich schließlich eine böse Grippe zuzieht.
Kündigung wegen erheblicher Verstöße
Eine Kündigung, die wegen Diebstahls am Arbeitsplatz ausgesprochen wird, ist meist gültig – schließlich leidet dadurch das Vertrauensverhältnis enorm. Anders sieht es aus, wenn Angestellte betrunken auf der Arbeit erscheinen, mehrfach zu spät kommen oder zu früh gehen: Dann sind drei Abmahnungen wegen des gleichen Verstoßes nötig, bevor das Arbeitsverhältnis rechtskräftig beendet werden darf.
Arbeitsgericht – und dann?
Ob man in dem Unternehmen weiterarbeiten möchte, dass einen gekündigt hat, muss genau abgewägt werden. Ein Verbleiben am Arbeitsplatz gleicht gerade in kleineren Firmen oft einem Spießrutenlauf. Zudem schikanieren Vorgesetzte den Betroffenen häufig, lassen ihn nur noch ungeliebte Aufgaben erledigen und Überstunden machen oder durchkreuzen sämtliche Urlaubspläne.
Daher ist es meist empfehlenswerter, vor Gericht eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln und Ausschau nach einem neuen Job zu halten. Denn ein angespanntes Verhältnis zu Chef und/oder Vorgesetzten sorgt selten für ein entspanntes Arbeitsklima. Und oft finden Unternehmen schließlich doch noch einen Weg, den ungewollten Mitarbeiter loszuwerden.