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Human Resources

Blaue Karte EU: Zielgruppe, Beantragung und Gültigkeit

Fachkräftemangel ist eine Herausforderung unserer Zeit, die alle Branchen und Unternehmen trifft. Die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften ist ein großes Problem. Abhilfe soll die leichtere Zuwanderung von Fachkräften aus nicht EU-Staaten schaffen. Zu diesem Zweck hat die Europäische Union die Blaue Karte EU entwickelt. Mit diesem Aufenthaltstitel haben Hochschulabsolventen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und Unternehmen können international nach geeigneten Beschäftigten suchen.

Eine Win-win-Situation wären da nicht die bürokratischen Anforderungen, denen Fachkräfte aus dem Ausland und die Unternehmen, die sich über neue Beschäftigte freuen, gegenüberstehen. Schnelle Hilfe finden Betroffene unter Blue Card Berlin. Der Anbieter Eres Relocation unterstützt Unternehmen und ihre Fachkräfte im Personaltransfer. Der Service übernimmt alle Schritte rund um die Beantragung von Visum und Blaue Karte EU, damit der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Wunschkandidaten nichts im Weg steht.

Wer kann die Blaue Karte beantragen?

Das Angebot richtet sich an Menschen in Staaten, die nicht zur EU gehören. Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule erhalten über den Aufenthaltstitel einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt in EU-Ländern. Die Blaue Karte EU kann ebenfalls von Fachkräften mit einer besonderen beruflichen Erfahrung beantragt werden. Dies gilt für IT-Spezialisten und Spezialistinnen sowie Führungskräfte, Ärzte und Ärztinnen und Fachkräfte aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich. Das Ziel ist, die dauerhafte Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften zu fördern.

Der angestrebte Beruf muss eine festgelegte Gehaltsschwelle überschreiten. Insgesamt stehen Antragstellende und Unternehmen einem komplexen Anforderungspaket gegenüber, das auch eine sprachliche Qualifikation beinhaltet. Die Blaue Karte EU hat eine Geltungsdauer von vier Jahren. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird die Gültigkeit der Vertragslaufzeit angepasst.

Wie läuft die Beantragung ab?

Für die Einreise aus einem Land außerhalb der Europäischen Union wird zunächst ein Visum benötigt. Es gibt jedoch eine Gruppe von Ländern, deren Staatsangehörige ohne Visum einreisen dürfen. Dazu zählen unter anderem Australien, Großbritannien oder Kanada. Der Antrag für die Blaue Karte EU muss innerhalb von drei Monaten oder entsprechend vor dem Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnorts gestellt werden. Staatsangehörige aus Drittländern, die bereits in der EU leben und im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels sind, können ebenfalls einen Antrag stellen. Erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels und der Aushändigung der Blaue Karte EU darf eine Beschäftigung aufgenommen werden.

Vorteile der Blaue Karte EU

Nach Erteilung des befristeten Aufenthaltstitels ermöglicht die Blaue Karte EU eine leichtere Mobilität innerhalb der Europäischen Union. Das Ziel der Karte ist, die Zuwanderung zu erleichtern und Träger und Trägerinnen des Titels mit einer nachweisbaren Tätigkeit in einem der geforderten Berufe, können schneller eine Niederlassungserlaubnis erhalten. In Verbindung mit dem Erwerb von sprachlichen Kompetenzen kann dieses Verfahren beschleunigt werden. Zusätzlich wird der Familienzuzug vereinfacht. Ehepartner erhalten einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Partner erhalten auch ohne Sprachkenntnisse eine Aufenthaltserlaubnis und können einer Erwerbstätigkeit uneingeschränkt nachgehen.

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