Das Thema Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft ist insbesondere für eine Branche von großer Bedeutung. Im Baugewerbe ist eine Gewährleistungsbürgschaft ein Teil eines ganzen Paktes aus angebotenen Bürgschaften und ist in diesem Fall verpflichtend. Allgemein betrachtet übernimmt ein ausstellender Bürge die Haftung für Gewährleistungspflichten eines Unternehmens innerhalb einer vereinbarten Vertragslaufzeit.
Gefordert wird die Absicherung zum Beispiel beim Bau eines Hauses. Sollte ein Unternehmen nach der Schlüsselübergabe an den Auftraggeber Insolvenz anmelden und Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit nicht beheben können, so springt der Bürge ein. Eine Gewährleistungsbürgschaft muss vom anbietenden Unternehmen abgeschlossen werden. Begünstigte im Versicherungsfall sind die Auftraggeber. Die Pflicht der Versicherung erstreckt sich nur über den vereinbarten Gewährleistungszeitraum.
Wann greift eine Gewährleistungsbürgschaft?
Als Bürgen treten Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstitute auf, die die Absicherung für Unternehmen anbieten. Die Bürgschaft löst ein Unternehmen nicht von der gesetzlichen Verpflichtung der Mängelbeseitigung im Gewährleistungsfall. Sollte ein Unternehmen nach erbrachter Leistung in die Insolvenz gehen, so bürgt die Versicherung für die Beseitigung der Mängel und übernimmt die Kosten. Grundlage für die Gewährleistungsfrist ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehaltene Sachmängelhaftung.
Bei allen Kauf- und Werkverträgen sind Verkäufer, Hersteller und freiberuflich Tätige verpflichtet, den Vertragsgegenstand frei von Sachmängeln entsprechend den vertraglichen Vorgaben zu liefern. Mängel, die ein Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs aufweist, müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist auf Kosten des Herstellers beseitigt werden. Für Neuwaren, zum Beispiel Automobile gilt eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren. Private Bauherren haben eine Frist von fünf Jahren, um eine Beseitigung von Sachmängeln einzufordern.
Höhe der Bürgschaft
Bürgen übernehmen Kosten für die Mängelbeseitigung bis zu der Summe, die vertraglich mit Unternehmen vereinbart ist, die den Auftrag ausführt. Nicht unüblich ist eine Summe, die 5 % der Auftragssumme umfasst. Der Abschluss von Einzelversicherungspolicen ist für Gewährleistungsbürgschaften eher unüblich und wird nur bei besonders hohen Summen angeboten. In der Regel wird ein finanzieller Rahmen vereinbart, in dem die Kosten für die Sachmängelbeseitigung übernommen werden.
Da in der Realität die Bürgschaft immer dann greift, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, gibt es große Unterschiede bei den Angeboten für Bürgschaften. Die Kosten richten sich ähnlich wie bei einer Kreditvergabe, häufig nach der Bonität eines Unternehmens. Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute können vor der Aushändigung der Bürgschaftsurkunde Sicherheiten verlangen.
Gewährleistungsbürgschaft aus unternehmerischer Sicht
Die Bürgschaft für eine Sachmängelbeseitigung ist für viele Kaufverträge obligatorisch. Beim Hausbau ist sie keine freiwillige Option, sondern Pflicht. Auftraggeber haben das Recht, die Bürgschaft einzusehen und die Bürgschaftsurkunde zu erhalten, bevor mit dem Hausbau begonnen wird. In der Regel müssen Unternehmen mit jährlichen Kosten rechnen, die um die 10 % Prozent des Gewährleistungsrahmens liegt. Eine Gewährleistungsbürgschaft wird aus wirtschaftlicher Sicht als Finanzdienstleistung eingestuft und ist somit von der Umsatz- und Versicherungssteuer befreit. Unternehmen können die Kosten für die Bürgschaft als Betriebskosten beim Finanzamt geltend machen.