abrechnung in der kneipe
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Economy & Business

Abrechnung mit Bierdeckel: Was muss beachtet werden?

Früher war er in der Gastronomie überall verbreitet, heutzutage ist der selbst aus der Stammkneipe teilweise komplett verschwunden: Der Bierdeckel, der als Abrechnung dient hat in den letzten Jahren keine steile Karriere hingelegt. Immer weniger Gastronomen setzen auf diese Art der Abrechnung. Nur in wenigen familiären Kneipen ist der Bierdeckel mit dieser Funktion noch zu finden. Dabei stellt sich die Frage: Ist diese Art der Abrechnung überhaupt noch legal?

Der Bierdeckel als Rechnungsdokument

In Zeiten, in denen automatische Kassen noch nicht so weit verbreitet waren, war die Abrechnung mit dem Bierdeckel Gang und Gebe. Auf einem einfachen Bierdeckel wurden Striche oder Kreuze für die Anzahl der getrunkenen Biere gemacht. Am Ende wurde mit diesem Deckel abgerechnet. Der Wirt konnte sehen, wie viele Getränke eingenommen wurden und entsprechend wurde am Ende gezahlt. In einer Zeit, in der die meisten Leute eine Stammkneipe hatten und überwiegend ein persönlicher Umgang gepflegt wurde, gab es selten Komplikationen und Beschwerden. Doch wie sieht das Konzept heute aus? Automatische Kassen ersetzten den Bierdeckel und zeigen kontrollierte und übersichtliche Abrechnungen.

Gerade in großen Kneipen ist dies ein Vorteil. Doch darf ein Wirt seinen Stammgästen dennoch die Deckelrechnung anbieten? Aus juristischer Sicht gibt es dahingehend eine klare Antwort: Ja. Grundsätzlich spricht nichts gegen den Bierdeckel als Rechnungsdokument. Dabei müssen jedoch ein paar Details beachtet werden. Der Bierdeckel gilt grundsätzlich als Urkunde. Er dokumentiert die Anzahl der konsumierten Getränke und ist damit ein legales Abrechnungsdokument. Wer weiterhin auf diese Tradition setzen möchte, muss keine juristischen Konsequenzen erwarten. In der Praxis kann es allerdings Probleme geben, wenn ich Kunde und Wirt am Ende des Tages nicht über die korrekte Anzahl Striche oder Kreuze einig sind.

bierdeckel
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Nachweisschwierigkeiten: Wenn die Anzahl der Striche nicht stimmt

Ein Bierdeckel gilt als Urkunde und kann daher nicht soweit einfach ohne weiteres verändert werden. Ist ein Kunde der Meinung, dass der Wirt zu viele Striche auf den Bierdeckel geschrieben hat, darf er die Summe nicht so einfach verändern. Das gleiche gilt für den Wirt: Ist er der Meinung, es fehlen Striche, darf er nachträglich nicht ohne Weiteres welche hinzufügen. Wer einseitig eine Urkunde verändert, kann sich damit der Urkundenfälschung strafbar machen.

Sind sich Kunde und Wirt uneinig, wird es schwierig, die Richtigkeit des Bierdeckels zu überprüfen. Gibt es keine Zeugen für die Anzahl der tatsächlich konsumierten Getränke, steht sehr wahrscheinlich Aussage gegen Aussage. Sowohl Wirt als auch Kunde sollten daher Interesse daran haben, genau darauf zu achten, wieviel Striche und Kreuze am Ende des Tages tatsächlich auf dem Bierdeckel landen. Die Rechtskräftigkeit liegt gerade darin, dass die Eintragung der konsumierten Getränke in Anwesenheit von Wirt und Gast objektiv dazu geeignet ist, als Beweismittel zu dienen.

Abrechnung mit Bierdeckel: Was sonst zu beachten ist

Da der Bierdeckel offiziell als Urkunde zu behandeln ist (ein elektronischer Check ist dies übrigens nicht!), darf er auch nicht zerstört werden. Zerreißt, zerbröselt oder zerstört ein Kunde den Deckel anderweitig ist das gleichzusetzen mit dem Zerstören eines Parkscheins. Im schlechtesten Fall ist dann eine Höchststrafe zu zahlen und es wird sicherlich deutlich teurer, als die paar vermerkten Getränke zu bezahlen. Bierdeckel dürfen durchaus verschiedene Vermerke aufweisen: Ob Getränke namentlich aufgeschrieben oder mit Strichen und Kreuzen markiert werden, ist unerheblich. Es reicht auch aus, die Preise oder allgemein bekannte Kürzel niederzuschreiben. Hauptsache ist, dass Kunde und Wirt verstehen, welche Vermerke vorgenommen werden.

bezahlen in der bar
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In manchen Lokalen wurden auch Speisen aufgeschrieben – vielerorts wird dies jedoch weggelassen, da es im Zweifelsfall einfacher ist, Speisen richtig zuzuordnen. Am Ende eines geschäftigen Abends zu sagen, welcher Tisch wie viele Getränke konsumierte, ist hingegen viel komplizierter. Daher ergibt der schriftliche Vermerk durchaus Sinn. Natürlich muss die Dokumentation der konsumierten Getränke und Speisen nicht auf einem Bierdeckel stattfinden. Ein Bon, ein beliebiges Stück Papier oder ähnliche Gegenstände haben genau den gleichen Charakter. Es spricht nichts dagegen derartige Vermerke vorzunehmen und Abrechnungen weiterhin mit Kugelschreiber und Papier durchzuführen.

Fazit

Grundsätzlich ist die Bierdeckelabrechnung nach wie vor legal. Sie hat den Charakter einer Urkunde und darf ohne weiteres nicht verändert oder zerstört werden. Möchte ein Wirt weiterhin mit der Bierdeckelabrechnung arbeiten, darf er das ohne große rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Sollten sich Gast und Wirt einmal nicht einig über die Anzahl der tatsächlich konsumierten Getränke sein, kann es Schwierigkeiten mit der Beweislast geben. Daher sollten Vermerke stets in unmittelbarer Anwesenheit des Gastes vorgenommen werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Davon abgesehen gilt der Bierdeckel jedoch als Dokument und als Urkunde, genau wie jede andere Rechnung.

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