Sutthiphong Chandaeng/shutterstock.com
Economy & Business

Nachzahlung von Steuern: Wie kommt es dazu und wie lässt sich dies vermeiden?

Über Selbstständigen und Unternehmern schwebt nach der Einreichung der Steuererklärung das Damoklesschwert hoher Nachzahlungsforderungen des Finanzamts. Die Summe der Nachzahlungen kann existenzbedrohend sein und die anvisierten Unternehmensziele gefährden.

In unserem Ratgeber möchten wir unsere Leser vor solchen unliebsamen Überraschungen wappnen, indem wir die Zusammenhänge aufklären und Lösungsansätze darlegen. Grundsätzlich empfiehlt sich zur Vermeidung solcher Probleme, die neben hohen Nachzahlungen zu Gesetzeskonflikten führen können, eine gründliche und gewissenhafte doppelte Buchführung.

Steuernachzahlung – was tun?

Vor der Rückzahlung ist die Forderung des Finanzamts auf ihre Richtigkeit zu prüfen, denn auch Finanzbeamte können Fehler machen und ein Zahlendreher, der bei der gesamten Rechnung einen Berechnungsfehler nach Eintrag in den Rechner verursacht, ist vor allem im Zustand der Langeweile und Erschöpfung schnell gemacht. Bei der Aufspürung möglicher Fehler ist ein Steuerberater hilfreich, dessen geschulter Blick diese ungleich einfacher aufspüren kann, als man selbst.

Ist als Ursache der Steuernachzahlung ein Fehler des Finanzamts erkannt, lohnt es sich, Einspruch einzulegen und den Fall seinem Anwalt zu überantworten. Wenn die Nachzahlungssumme so hoch ist, dass keine Möglichkeit der fristgerechten Erstattung besteht, bietet das Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung an. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Steuernachzahlung per Kredit zu finanzieren, um der Nachzahlungsforderung fristgerecht beim Finanzamt nachzukommen.

Zwar hängt es vom Einzelfall ab, welche Lösung sich am Ende als rentabler erweist. Dennoch bietet ein Privatkredit den grundsätzlichen Vorteil, dass sich die strengen Auflagen vermeiden lassen, die das Finanzamt für die Schuldentilgung üblicherweise festsetzt.

Typische Fehler bei der Steuererklärung

Liegt der Fehler hingegen bei einem selbst, sollten die typischen Fehlerquellen bekannt sein, um sie in Zukunft zu vermeiden. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts ist die Anzahl typischer Fehler leider hoch.

Falsche Steuerklasse

Das deutsche Recht kennt in Abhängigkeit vom persönlichen Status sechs Steuerklassen. Es ist darauf ausgelegt, Familien zu fördern, weil eine hohe Kinderzahl im Sinne des Gemeinwesens ist.

  • Steuerklasse 1: ledig, verwitwet, geschieden/getrennt
  • Steuerklasse 2: alleinerziehend, getrennt lebend
  • Steuerklasse 3: verheiratet mit höherem Einkommen, Bezieher von Elterngeld
  • Steuerklasse 4: verheiratet mit gleichem Einkommen
  • Steuerklasse 5: verheiratet mit niedrigerem Einkommen
  • Steuerklasse 6: Zweit- oder Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)

Zu beachten ist bei der Aufführung, dass die Steuerklassen 3 und 5 ausschließlich in Kombination möglich sind.

Typische Fehler sind hier die Versäumnisse, die Statusänderung nach einer Trennung oder Heirat beim Finanzamt anzugeben, sowie Fehler bei der Kombination der Steuerklassen 3 und 5, weil diese zwingend einen Ehepartner, der mehr, und einen Ehepartner, der weniger verdient, voraussetzt. Weitere Fehler sind das Versäumnis, einen Zweitjob zu berücksichtigen (Steuerklasse 6) oder eine Gehaltsveränderung nachzuvollziehen, die einen Statuswechsel zwischen den Steuerklassen 3 bis 5 zur Folge haben kann.

Vergessene Angaben

Nicht nur Zahlendreher können folgenschwere Schusseligkeiten sein, sondern auch vergessene Angaben. Diese wirken sich vor allem in den Fällen ungünstig aus, wenn diese sich mäßigend auf die Steuerbelastung ausgewirkt hätten. Bei vergessenen Angaben kann es sich um eine fehlende Einreichung der Lohnsteuerkarte vom Zweitjob und um fehlende Sonderausgaben handeln. Ebenfalls sind Steuernachzahlungen aufgrund von nicht aufgeführten Werbekosten, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen möglich.

Falsche oder fehlende Angaben bei Einnahmen und Ausgaben

Grundsätzlich werden die Einnahmen in Beziehung zu den Ausgaben gesetzt. Dadurch sind Nachzahlungen möglich, wenn hohe Belastungen wie Krankheits- und Pflegekosten, die in den Vorjahren zu einer Reihe von Erleichterungen geführt haben, nicht mehr zutreffen. Kosten, die nicht als Betriebsausgaben absetzbar sind, können ebenfalls hohe Nachzahlungsforderungen zur Folge haben.

Nicht erfasste Einnahmen können nicht nur zu Steuernachzahlungen, sondern auch zu Anklagen wegen Steuerhinterziehung führen. So werden Einnahmen durch Honorare, Spenden, Nebenjobs (Schwarzarbeit), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Gewinne aus Online-Tätigkeiten sowie Kapitalerträge gern „vergessen“.

Sonstige Gründe für eine Nachzahlung

Aus dem Steuerrecht sind zahlreiche weitere typische Ursachen für hohe Nachzahlungsforderungen des Finanzamtes bekannt. Wer hohe Nachzahlungen vermeiden möchte, sollte deshalb auf die folgenden potenziellen Gründe achten.

  • Einnahmen aus Immobilienverkäufen
  • nicht anerkannte Pauschalen
  • Gehaltsschwankungen
  • gesunkene Wartungskosten
  • unregelmäßige Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit
  • Einnahmen aus Urheberrechten und Lizenzen
  • Tantiemen und einmalige Geschäfte

Ähnliche Beiträge

Grenzenlose Kommunikation: Wie Unternehmen sprachliche Barrieren überwinden können

economag.de Redaktion

Windows 11 Pro vs. Windows 11 Home: Was ist der Unterschied?

economag.de Redaktion

Erklärvideos im Online-Marketing: Einfach auf den Punkt gebracht

economag.de Redaktion
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner