Jedes Unternehmen, das Waren in Verpackungen auf den Markt bringt, muss eine Verpackungslizenzierung beantragen. Die Lizenzierung ist verpflichtend für alle Verpackungen, beim ersten in den Umlauf bringen und der anschließenden Entsorgung in Mülleimern von Haushalten, Betrieben und Einrichtungen. Es ist eine Systembeteiligungspflicht.
Händler, die ihre Waren in Verpackungen aus Plastik oder Papier verkaufen, müssen für die Entsorgung bezahlen. Im Falle von Umverpackungen bedeutet dies, die Sammlung, Sortierung und das Recycling über das duale System zu finanzieren. Ziel ist es, den kostenintensiven Prozess zu bezahlen, den Verpackungsmüll zu reduzieren und die Quote der Wiederverwertung zu erhöhen. Je mehr Verpackungsmüll ein Unternehmen in den Erstumlauf bringt, desto höher ist die Gebühr für die Verpackungslizenz. Scheuen Unternehmen den Registrierungsprozess, so verstoßen sie gegen geltendes Recht und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
Lizenzierungspflichtige Verpackungen
Bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handelt es sich umgangssprachlich um Einwegverpackungen. Getränkekartons, Umkartons oder Folienbeutel werden nach der Nutzung entsorgt. Verpackungen dieser Art sind grundsätzlich lizenzpflichtig. Weiterhin lizenzpflichtig sind Versandkartons, einschließlich des Füllmaterials sowie Serviceverpackungen. Ein Becher für den Coffee-to-go und Schachteln für Speisen dürfen nur mit einer entsprechenden Verpackungslizenz genutzt werden. Verpackungsmüll, der durch Gebinde und Warenaufsteller im Regal entsteht, muss ebenfalls angemeldet werden. Je weniger Verpackung genutzt wird, desto geringer sind die anfallenden Kosten für Unternehmen und desto größer ist der Effekt der Ressourcenschonung.
Verpackungslizenz beantragen
Das Verfahren ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst muss eine Registrierung im zentralen Verpackungsregister erfolgen. Mit der Registrierung wird eine Registrierungsnummer ausgestellt. Die Nummer ist notwendig und wird benötigt, um einen Vertrag mit einem der dualen Systeme abzuschließen. Es gibt insgesamt zwölf duale Systeme in Deutschland. Der Vertrag kann mit einem Anbieter oder mit mehreren abgeschlossen werden. Für die Lizenzierung ist die Registrierungsnummer erforderlich und Art sowie Menge der in Umlauf gebrachten Verpackung.
Der Prozess läuft einfacher ab, wenn ein Lizenzrechner zur Verfügung steht. Hier müssen alle Daten eingegeben werden, um die Höhe der Gebühr zu berechnen. Einmal im Folgejahr müssen alle Daten, die an den Systembetreiber übermittelt wurden, an die zentrale Registrierungsstelle weitergeleitet werden. Die gemeldeten Mengen müssen identisch sein.
Was passiert mit dem Geld?
Bundesweit stehen Sammelstellen für Verpackungsmüll zur Verfügung. In privaten Haushalten stehen Tonnen für Papier, Kunststoff, Metallbehälter und Verbundstoffe zur Verfügung. Weitere Sammelmöglichkeiten gibt es im Einzelhandel oder auf Wertstoffhöfen. Das duale System organisiert die Sammlung an Privathaushalten, Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Wertstoffinseln. Der gesammelte Müll wird im Anschluss sortiert und je nach Sorte der Wiederverwertung zugeführt.
Fremdmüll, der nicht in die Sammlung gehört, wird entsorgt. Der Ablauf ist kostspielig. Die Einnahmen aus den Verpackungslizenzen werden für die Finanzierung der Wiederverwertung genutzt. Unternehmen, die auf wenig Verpackung aus einem recyclingfähigen Material setzen, zahlen wenig. Gastronomen, die sich dem Mehrwegsystem anschließen, können ebenfalls sparen.