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Finanzen & Börse

Kontoauflösung im Todesfall ohne Erbschein: Geht das?

Familie Müller steht vor einer Herausforderung: Nach dem unerwarteten Tod des Vaters müssen sie dessen Bankkonten auflösen. Der Schock sitzt tief, und nun sehen sie sich mit bürokratischen Hürden konfrontiert.

Ein Erbschein liegt bislang nicht vor, doch die laufenden Kosten drängen zur raschen Handlung. Diese Situation wirft eine zentrale Frage auf: Lässt sich eine Kontoauflösung im Todesfall ohne Erbschein bewerkstelligen? Die Antwort darauf gestaltet sich komplexer als zunächst angenommen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Rechtliche Grundlagen: Lässt sich eine Kontoauflösung im Todesfall auch ohne Erbschein regeln?

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Bankkonten nach einem Todesfall bildet das Erbrecht. Grundsätzlich geht das Vermögen des Verstorbenen, einschließlich der Bankkonten, unmittelbar auf die Erben über. Banken benötigen jedoch einen Nachweis der Erbberechtigung, bevor sie Zugriff auf die Konten gewähren oder diese auflösen. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis, doch seine Beschaffung nimmt oft Wochen oder Monate in Anspruch. In dieser Zeitspanne entstehen häufig Probleme, da laufende Zahlungen anstehen und Vermögenswerte gesichert werden müssen.

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Ausnahmen bei Kleinbeträgen: Wenn die Bank Kulanz zeigt

Trotz der allgemeinen Erfordernisse eines Erbscheins existieren Situationen, in denen Banken eine Kontoauflösung oder zumindest eingeschränkte Verfügungen ohne dieses Dokument zulassen. Bei kleineren Vermögen von 5.000 bis 10.000 Euro zeigen sich viele Geldinstitute kulant. In solchen Fällen reicht mitunter die Vorlage der Sterbeurkunde, eines Testaments (falls vorhanden) und des Personalausweises des Erben. Diese Praxis variiert jedoch von Bank zu Bank und hängt oft von internen Richtlinien ab. Einige Institute verlangen zusätzlich eine Erklärung, dass keine weiteren Erben existieren, um sich rechtlich abzusichern.

Übergangslösungen für dringende Fälle: Wenn jeder Tag zählt

Für dringende finanzielle Angelegenheiten, wie die Begleichung von Beerdigungskosten oder laufenden Verbindlichkeiten, gehen manche Banken auf Übergangslösungen ein. Sie ermöglichen begrenzte Abhebungen oder Überweisungen, selbst wenn der vollständige Erbnachweis noch aussteht. Diese Kulanz basiert auf der Annahme, dass die handelnde Person tatsächlich erbberechtigt ist. Die Bank behält sich jedoch vor, im Nachhinein einen offiziellen Erbnachweis zu fordern. Erben sollten sich dieser Möglichkeit bewusst sein und im Gespräch mit der Bank explizit danach fragen, da nicht alle Institute von sich aus darauf hinweisen.

Das notarielle Testament: Ein Schlüssel zur schnellen Lösung

Liegt ein notarielles Testament vor? Das erleichtert die Situation für die Erben erheblich. Ein solches Testament gilt als besonders beweiskräftig und kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen. Banken akzeptieren häufig eine beglaubigte Kopie des Testaments zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als ausreichenden Nachweis der Erbberechtigung. Diese Vorgehensweise spart Zeit und Kosten, da die Erstellung eines Erbscheins entfällt. Allerdings sollten Erben beachten, dass nicht alle Banken diese Praxis einheitlich handhaben. Eine vorherige Absprache mit dem jeweiligen Geldinstitut empfiehlt sich daher dringend.

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Risiken und Grenzen: Wann der Erbschein unverzichtbar bleibt

Die Kontoauflösung ohne Erbschein stellt eine Ausnahme dar und birgt Risiken für beide Seiten. Banken setzen sich der Gefahr aus, an nicht berechtigte Personen auszuzahlen, während Erben möglicherweise nur eingeschränkten Zugriff erhalten. In komplexeren Erbfällen – etwa bei mehreren Erben oder internationalen Vermögenswerten – führt an der Erstellung eines Erbscheins meist kein Weg vorbei.

Erben sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Der vermeintliche Zeitgewinn durch den Verzicht auf einen Erbschein kann sich als trügerisch erweisen, wenn später doch noch rechtliche Komplikationen auftreten. Eine frühzeitige, offene Kommunikation mit der Bank sowie die Konsultation eines Rechtsbeistands helfen, den optimalen Weg im individuellen Fall zu finden.

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