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Chase Paymentech Europe Limited: Abbuchung gerechtfertigt?

Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens irgendwann mal mit der Situation konfrontiert, dass auf dem Kontoauszug eine Abbuchung entdeckt wird, die sich nicht zuordnen lässt. In einigen Fällen handelt es sich dabei um Abbuchungen von „Chase Paymentech Europe Limited“. Ein langer Name, der im ersten Moment für etwas Verwirrung sorgen könnte. Für einige mag er gar unseriös wirken.

Abbuchung duch die Chase Paymentech Europe Limited?

Bei dem hier vorkommenden Begriff „Limited“ handelt es sich um eine Rechtsform aus England. Diese ist praktisch gleichzusetzen mit der aus Deutschland stammenden Gesellschaftsform AG (Aktiengesellschaft). Hierzulande löst sie jedoch bei einer Vielzahl von Menschen häufig Misstrauen aus, da diese englische Rechtsform durchaus von dem ein oder anderen Unternehmen zu betrügerischen Zwecken genutzt wird.

Sollte der Name in Verbindung mit einer Abbuchung mal auf einem Kontoauszug auftauchen, ist dies noch kein Grund zur Sorge. Manchmal lohnt sich in solchen Fällen aber auch ein genauerer Blick auf den Kontoauszug. Wann dies der Fall ist, und wann kein Grund zur Sorge besteht lässt sich hier in diesem Artikel in Erfahrung bringen.

Bedeutung von Chase Paymentech Europe Limited

Die Firma Chase Paymentech Europe Limited ist ein Unternehmen, welches sich um den Zahlungsverkehr von anderen Unternehmen und Firmen kümmert. Darüber hinaus ist es ein Tochterunternehmen von JPMorgen Chase & Co., welches wiederum seinen Sitz in Irland hat und unter Beaufsichtigung der irischen Zentralbank steht. Zu den Geschäftspartnern von Chase Payment Europe Limited zählen unter anderem „Weight Watchers“ und „Telekom“. Bei den größten Kunden der Firma handelt es sich um E-Commerce-Unternehmer. Die Tatsache, dass im Geschäftsprozess mit Absicht eine Verschleierung des Auftraggebers stattfindet, muss nicht zwangsläufig mit kriminellen Absichten einhergehen.

Des Weiteren können Zahlungen über Chase Paymentech Europe Limited in über 130 Währungen abgewickelt werden. Außerdem setzt sich das Zahlungsverkehr-Unternehmen gegen betrügerische Aktionen ein, die die Themen Zahlungsanbieter-Integration und Datensicherheit betreffen. Ein mal pro Jahr wird vom Unternehmen der sogenannte „Cyber Holiday Pulse Index“ veröffentlicht. Dies ist eine Messung der Einkaufsaktivität im Online-Bereich, die ein mal pro Jahr während der Ferienzeit stattfindet.

Abbuchung Chase Paymentech Europe Limited
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Das Unternehmen im Detail

Die Firma „Chase Paymentech“ existiert eigentlich bereits seit dem Jahre 1985. Das Hauptquartier des Unternehmens befindet sich in Dallas, Texas. Der Mutterkonzern „JPMorgan Chase“ hat während dem Prozess der Globalisierung ebenfalls erkannt, dass eine Expansion notwendig ist. Darum wurde von dem Unternehmen im Jahre 2004 eine eigene Gesellschaft gegründet, welche ihren Sitz in Dublin, Irland hat. Der Sitz der Niederlassung befindet sich noch heute an diesem Ort.

Wann man bei einer Abbuchung duch die Chase Paymentech Europe Limited genauer hinsehen sollte

Trotz allem ist Vorsicht immer besser als Nachsicht. Wer beim Anblick einer solchen Abbuchung dennoch Zweifel hat, der sollte seine Abonnements und Einkäufe der vergangenen Wochen und Monate überprüfen. Sollte auf dem Kontoauszug bei einer Abbuchung der Name „Chase Paymentech Europe Limited“ zu finden sein, ist dies noch nicht gleich ein Grund zur Sorge, da es sich bei dem Unternehmen schließlich um einen Zahlungsabwickler handelt.

Sollte jedoch bei der betreffenden Abbuchung die Betragshöhe nicht mit dem tatsächlich gebuchten Betrag übereinstimmen, sollte man das prüfen. Allerdings ist auch Chase Paymentech Europe Limited selbst nicht vollends vor Betrügern geschützt – genau wie andere Banken und Zahlungsanbieter. Bei Rücksprache mit der eigenen Bank kann das Geld jedoch innerhalb einer achtwöchigen Frist zurückgeholt werden.

Die AWV Meldepflicht: Was ist das?

Bei der AWV Meldepflicht handelt es sich um einen Begriff, mit dem man im normalen Alltag eher weniger konfrontiert wird. Wenn allerdings der Zahlungsverkehr eines Unternehmens von Chase Paymentech Europe Limited abgewickelt wird, so taucht auf dem Kontoauszug ab und zu der Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ auf. Zunächst ist dies erstmal nichts besonders. Der Begriff ist dann auf dem Kontoauszug zu lesen, wenn von Chase Paymentech Zahlungen ins Ausland durchgeführt werden. Bei AWV handelt es sich um eine Abkürzung, die für „Außenwirtschaftsordnung“ steht. Erlassen wurde sie im Jahre 1961 und ist in der Regel nur für statistische Nutzungszwecke relevant.

Beiträge werden erst dann meldepflichtig, sobald sie eine Höhe von 12.500 Euro übersteigen. Dies betrifft sowohl Aus- als auch Einzahlungen. Diese Zahlungen werden entweder per Telefon, oder über das Internet an die Bundesbank gemeldet. Diese erstellt aus den dadurch vorliegenden Informationen eine Zahlungsbilanz. Es besteht also kein Handlungsbedarf, sofern die Beträge die genannte Höhe von 12.500 Euro nicht überschreiten. Das mit der AWV-Meldepflicht wird häufig lediglich pro forma hinzugefügt, damit der Kontoinhaber im Zweifel über eine mögliche Meldepflicht informiert ist. Bei Zahlungen für Waren hingegen findet diese Meldepflicht keinerlei Anwendung.

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