arbeitsrecht bei krankheit
3rdtimeluckystudio/shutterstock.com
Human Resources

Arbeitsvertrag befristet und Krankheit: Wichtige Aspekte im Arbeitsrecht

In der modernen Arbeitswelt sind befristete Arbeitsverträge keine Seltenheit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber nutzen diese Vertragsform, um Flexibilität zu bewahren und auf wirtschaftliche Unsicherheiten zu reagieren. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags krank wird? Dieser Artikel beleuchtet die relevanten rechtlichen Aspekte und zeigt, worauf Betroffene achten sollten, um ihre Rechte zu wahren und Missverständnisse zu vermeiden.

Der befristete Arbeitsvertrag im deutschen Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses geschlossen werden. Diese Vertragsform unterliegt speziellen Regelungen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt sind. Befristete Arbeitsverträge bieten sowohl Vor- als auch Nachteile. Während sie Unternehmen die Möglichkeit geben, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren, fühlen sich viele Arbeitnehmer durch die fehlende langfristige Planungssicherheit belastet. Eine besondere Herausforderung stellt sich, wenn während der Befristung eine Krankheit auftritt. Es gilt zu klären, wie sich die Erkrankung auf den Vertrag auswirkt und welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben.

befristeter arbeitsvertrag
djile/shutterstock.com

Krankheitsfall während der Vertragslaufzeit

Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für die Dauer von sechs Wochen, wenn sie infolge Krankheit arbeitsunfähig sind. Dieser Anspruch besteht auch bei befristeten Arbeitsverträgen. Wichtig ist hierbei, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit bereits vier Wochen bestanden hat. Diese sogenannte „Wartezeit“ entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber bestanden hat.

Krankheit und Vertragsverlängerung

Eine Erkrankung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat in der Regel keinen Einfluss auf die Vertragsdauer. Der befristete Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zum Vertragsende arbeitsunfähig ist oder nicht. Eine automatische Verlängerung aufgrund einer Krankheit ist nicht vorgesehen. Allerdings kann der Arbeitgeber sich freiwillig dazu entschließen, den Vertrag zu verlängern.

Wiederholte Befristungen und Krankheit

Häufig stellt sich die Frage, ob wiederholte Befristungen mit kurzen Unterbrechungen zulässig sind, insbesondere wenn während einer solchen Befristung eine Krankheit auftritt. Hier greift das Anschlussverbot des TzBfG, das die mehrfache Befristung desselben Arbeitsverhältnisses nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine krankheitsbedingte Unterbrechung kann jedoch nicht als Grund für eine unzulässige Kettenbefristung herangezogen werden.

krankheit im job
Estrada Anton/shutterstock.com

Kündigung und Krankheit bei befristeten Verträgen

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung während eines befristeten Arbeitsvertrags ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der Befristung. Eine krankheitsbedingte ordentliche Kündigung ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) möglich, wobei die Hürden hierfür relativ hoch sind. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Krankheit die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine langandauernde Krankheit kann einen solchen Grund darstellen, wenn die Prognose äußerst ungünstig ist und der Betrieb erheblich beeinträchtigt wird. Allerdings müssen hier sehr strenge Maßstäbe angelegt werden, und die Interessenabwägung fällt häufig zugunsten des Arbeitnehmers aus.


Auswirkungen auf den Sozialversicherungsschutz

Krankenversicherung

Während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Im Krankheitsfall übernimmt die Krankenversicherung nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das sogenannte Krankengeld. Diese Leistung beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts.

Arbeitslosenversicherung

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Lage hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung von besonderer Bedeutung. Läuft der Vertrag aus und der Arbeitnehmer ist weiterhin krank, steht ihm Arbeitslosengeld zu, sofern er die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Diese umfasst zwölf Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Das Arbeitslosengeld wird nahtlos an das Krankengeld angeknüpft, solange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Arbeitslosenversicherung
thodonal88/shutterstock.com

Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

Rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich melden und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Pflicht besteht auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Versäumnisse können zu einer vorzeitigen Beendigung des Lohnfortzahlungsanspruchs führen.

Dokumentation und Kommunikation

Eine sorgfältige Dokumentation und offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber sind essenziell. Dies gilt besonders bei längeren Erkrankungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Transparenz kann Missverständnisse vermeiden und die Basis für eine mögliche Vertragsverlängerung schaffen.

Beratung durch Fachleute

Es ist ratsam, sich rechtzeitig durch Fachleute wie Anwälte oder Gewerkschaften beraten zu lassen. Diese können die individuellen Umstände prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Ansprüche des Arbeitnehmers zu sichern.


Bedeutung für Arbeitgeber

Korrekte Handhabung der Lohnfortzahlung

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall korrekt und fristgerecht erfolgt. Versäumnisse können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Nachzahlungen führen. Ein systematisches Management der Krankheitsfälle ist daher unabdingbar.

Überprüfung der Befristung

Es ist wichtig, die Befristung regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Unrechtmäßige Befristungen lösen oftmals unbefristeten Arbeitsverhältnisse aus, was zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringt. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle befristeten Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kommunikation und Unterstützung

Eine offene Kommunikation und Unterstützung während der Krankheit des Arbeitnehmers fördern das Betriebsklima und die Loyalität der Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten sich über die gesundheitliche Situation ihrer Mitarbeiter informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess unterstützen.

deutsches arbeitsrecht
Deemerwha studio/shutterstock.com

Ausblick und Empfehlungen für die Zukunft

Die zunehmende Bedeutung befristeter Arbeitsverhältnisse in der modernen Arbeitswelt erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den damit verbundenen rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Im Krankheitsfall sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gefordert, ihre Rechte und Pflichten zu kennen und verantwortungsvoll zu handeln.

Eine transparente Kommunikation, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die rechtzeitige Inanspruchnahme von Beratung und Unterstützung können dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Behandlung sicherzustellen. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln und den Bedürfnissen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht werden.

Ähnliche Beiträge

Rekrutierung: Führungskräfte aus Frankreich sehr gefragt

economag.de Redaktion

HR Analytics zur Digitalisierung des Personalwesens

economag.de Redaktion

Fachkräfte anziehen und halten: So geht’s!

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner