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Datenschutz 2023: Darauf sollten Unternehmen achten

Die Datenschutzverordnungen sind von elementarer Bedeutung. Ein Rechtsverstoß kann zu schmerzhaften Bußzahlungen führen. Vor allem in Deutschland gelten strenge Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Folgerichtig sind Unternehmen in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechtskonformität eingehalten wird. Es folgen essenzielle Informationen zu den Datenschutzverordnungen, die für das Jahr 2023 gelten.

Wissenswertes für 2023 – wichtige Änderungen im Blick

Das neue Jahr bringt viele Änderungen mit sich. Unter anderem gibt es eine neue Regelung, in Hinblick auf den Datenaustausch mit den USA. Unternehmen können diesbezüglich aufatmen, denn der Datenaustausch wird im Jahre 2023 weitaus einfacher. 2023 ist es Unternehmen wieder erlaubt, Marketing-Tools aus den USA zu verwenden. Wichtige Daten, die für Unternehmen wichtig sind, können ausgewertet werden. Somit ist es eine positive Änderung, welche die Arbeit von Unternehmen erleichtert.

Eine weitere, wichtige Änderung betrifft das Urheberrecht. Im Zuge der Digitalisierung werden Inhalte im Internet vermehrt unrechtmäßig verwendet. Ab dem 7. Juni 2023 sorgt ein neues Gesetz dafür, dass die Inhalte besser geschützt werden. Unternehmen, die fremde Werke auf ihrer Seite nutzen, sind in Zukunft in der Pflicht, dem Urheber die Nutzung offenzulegen, und zwar einmal jährlich. Damit einhergehend müssen Unternehmen zusätzlich mitteilen, welche Gewinne mit den Inhalten erzielt werden.

Zeiterfassung in Unternehmen

Abseits davon müssen Unternehmen in Zukunft die Arbeitszeit erfassen. Es wird an Gesetzen gearbeitet, aus denen konkret hervorgehen soll, wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll. Dennoch müssen Unternehmen jetzt schon die Arbeitszeit erfassen. Dies kann schriftlich oder digital stattfinden. Auch Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, müssen die Arbeitszeit aufschreiben bzw. erfassen. Dies kann mithilfe von Softwareprogrammen oder eigenen Aufzeichnungen erfolgen. Es ist wichtig, dass Unternehmen unverzüglich reagieren. Anderenfalls kann es im Nachhinein zu Klagen kommen, sollte keine Zeiterfassung vorliegen.

Nicht nur der Datenschutz steht im Mittelpunkt der Änderungen, sondern auch der Schutz der Angestellten. Diesbezüglich wird es ein Hinweisgeberschutzgesetz geben. Ab 2023 sollen Mitarbeiter die Möglichkeit haben, Missstände und sonstige Probleme am Arbeitsplatz melden zu können. Das Gesetz schreibt vor, entsprechende Kanäle zu schaffen. Dabei ist es wichtig, dass Mitteilungen anonym, digital und datenschutzkonform gemacht werden können. Angestellten können hiermit Missstände aufklären, ohne dabei arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Rechtskonformität wahren – Hilfsangebote für Unternehmen

Aufgrund zahlreicher Neuerungen ist es in einigen Fällen schwer, den Überblick zu behalten. Deshalb ist es vorteilhaft, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Vor allem kleinere Unternehmen können Strafzahlungen nur schwer stemmen. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz gilt auch für Unternehmen, ab einer Mitarbeiteranzahl von 50. Das entsprechende Gesetz tritt ab Dezember 2023 in Kraft. Mit einem externen Dienstleister ist es möglich, sich auf die Gesetzesänderung vorzubereiten. Die Immerce Consulting GmbH bietet entsprechende Hilfestellung zum Thema Hinweisgeberschutz an. Es kann ein externer Datenschutzbeauftragter engagiert werden, der dafür Sorgen tragen wird, dass wichtige Gesetze eingehalten werden.

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