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Finanzen & Börse

Differenzbesteuerung beim Handy: Was hat es damit auf sich?

Allenthalben stößt man auf unschlagbar günstige Handy-Angebote. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist die „Differenzbesteuerung“. Aber was hat es damit auf sich und was hat diese mit dem vermeintlichen Schnäppchen zu tun?

Was bedeutet Differenzbesteuerung beim Handykauf?

Die Differenzbesteuerung ist eine spezielle Regelung im deutschen Umsatzsteuerrecht, die im Wesentlichen auf Händler angewandt wird, die mit gebrauchter Ware handeln. Wer es ganz genau wissen möchte, sollte sich mit § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auseinandersetzen. Diese Regelung kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Händler gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen kauft, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Normalerweise wird ja die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis einer Ware erhoben. Bei der Differenzbesteuerung zahlt der Händler die Umsatzsteuer nur in Bezug auf seinen Gewinn, also auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Ankaufspreis. Der Käufer kriegt davon gar nichts mit, denn die Differenzbesteuerung wird auf seiner Rechnung nicht gesondert ausgewiesen, wie es sonst bei der Mehrwertsteuer der Fall ist.

Vorteile der Differenzbesteuerung

Gerade für den Käufer kann die Differenzbesteuerung durchaus Vorteile haben. Eben weil die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis erhoben wird, können Händler gebrauchte Handys besonders günstig anbieten. Einen zusätzlichen Mehrwertsteueraufschlag, wie es bei neuen Geräten üblich ist, gibt es bei Gebrauchtware dann nicht mehr.

differenzbesteuerung beim handykauf
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Trotzdem Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen

Da es sich also in den meisten Fällen um gebrauchte Geräte handelt, ist der (technische) Zustand des Handys natürlich ganz entscheidend. Insofern sollte der Käufer sehr genau auf die Beschreibung des Geräts achten und gegebenenfalls den Händler um weitere Informationen und vor allem auch um detaillierte Fotos bitten. Zu bedenken ist auch, dass die Gewährleistungsfristen für gebrauchte Ware oft deutlich kürzer ausfallen können als dies bei neuen Geräten der Fall ist. Zudem ist die Herstellergarantie oftmals nicht mehr relevant oder zumindest stark eingeschränkt.

Bei gebrauchten Geräten ist grundsätzlich das Risiko für versteckte Mängel, die sich nicht selten erst nach dem Kauf offenbaren, nicht zu unterschätzen. Deshalb ist die Seriosität des Händlers von zentraler Bedeutung. Schauen Sie sich daher dessen Bewertungen auf den entsprechenden Foren genau an.

Wichtiger Hinweis:

Unternehmen und Selbstständige können bei differenzbesteuerten Waren übrigens keinen Vorsteuerabzug geltend machen, was sich bei größeren Anschaffungen als erheblicher Nachteil erweisen kann. Um die bisherigen Ausführungen noch etwas anschaulicher zu machen, möchten wir abschließend noch ein realistisches Beispiel dazu präsentieren.

Differenzbesteuerung beim Kauf eines gebrauchten Handys

Ein Gebrauchtwarenhändler kauft ein gebrauchtes iPhone von einer Privatperson für 300 Euro an und plant, das Gerät für 400 Euro weiterzuverkaufen. Die Differenzbesteuerung wird nun auf den Differenzbetrag in Höhe von 100 Euro fällig. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent macht dies 19 Euro aus, die der Händler ans Finanzamt abführen muss. Der Verkaufspreis bleibt dennoch bei 400 Euro, eine Mehrwertsteuer wird auf der Kundenrechnung nicht ausgewiesen.

Würde der Händler das iPhone zum Beispiel von einem anderen Unternehmen kaufen, wäre die Regelbesteuerung anzuwenden und er müsste 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis, in diesem Fall also 76 Euro, berechnen und ans Finanzamt abführen. In der Regel geben Verkäufer diese „Belastung“ gern an ihre Kunden weiter.

Fazit

Dank der Differenzbesteuerung kann ein Händler gebrauchte Handys relativ günstig anbieten, da die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis erhoben wird. Für den Käufer bedeutet dies aber, dass er die möglichen Nachteile, die mit gebrauchter Ware verbunden sein können, in Kauf nehmen muss. Dabei ist der wahre Zustand des jeweiligen Geräts der springende Punkt. Bei nachweislich seriösen Händlern kann aber von einem sehr geringen Risiko für den Käufer ausgegangen werden. Gerade bei vermeintlichen Schnäppchen sollte der Käufer sein Augenmerk auch auf die geltenden Gewährleistungsfristen legen, um unerwünschten Überraschungen von vornherein den Weg zu versperren.

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