Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die technische Entwicklung für sichere Infrastruktur haben die Entwicklung der elektronischen Signatur beeinflusst. Die elektronische Signatur ist der handschriftlich angefertigten Unterschrift bei richtiger Ausführung gleichgestellt. Ein elektronisch ausgefertigtes und übermitteltes Dokument kann somit eindeutig dem Aussteller zugeordnet werden. Nicht jede Signatur ist nach dem Signaturgesetz jedoch für jedes Schriftstück gültig.
Im Gesetz werden drei Standards von elektronischen Signaturen unterschieden. Die elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). In vielen Geschäftsbereichen ist die elektronische Signatur bereits zur Selbstverständlichkeit geworden. Jeder Personalausweis, der in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben wird, ist mit der Funktion ausgestattet, über die Ferne eine rechtsgültige Unterschrift zu erzeugen, und in naher Zukunft soll die elektronische Signatur auch im Gesundheitswesen an Bedeutung gewinnen.
Einfache elektronische Signaturen (EES)
Eine EES hat den niedrigsten Standard einer elektronischen Signatur. Sie kann entweder von einem Blatt Papier mittels einer Fotografie oder einem Scanvorgang an ein digitales Dokument angehängt werden oder über ein Tablet oder Signaturtool in ein Dokument eingefügt werden. Die einfache Form der Signatur dient lediglich der Identifizierung des Absenders oder des Verfassers eines Dokuments, die Identifikation des Unterzeichners erfolgt über die E-Mail-Adresse. In privaten und freiwilligen Vereinbarungen ohne gesetzliche Formvorschrift hat die EES ihre Berechtigung.
Da sie allerdings ohne kryptografische Verschlüsselung übermittelt werden darf, gilt sie nicht als fälschungssicher und ersetzt nicht die persönliche Unterschrift, wenn der Gesetzgeber diese in einem Vertragsabschluss fordert. Bei allen Verträgen, die auch mündlich oder per Handschlag gültig sind, reicht eine einfache elektronische Signatur aus. Dies ist zum Beispiel bei unbefristeten Mietverträgen, Bestellungen oder firmeninternen Dokumenten der Fall.
Fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES)
Die FES ist der mittlere der drei Standards für elektronische Signaturen. Anders als die EES enthält die FES einen einmaligen Signaturschlüssel, der dem unterzeichneten Dokument zugeordnet wird und der den Unterzeichner eindeutig identifiziert. Per E-Mail-Adresse und Telefon muss sich der Unterzeichner beispielsweise identifizieren, durch die eindeutige Zuordnung an einen Absender trägt die FES höhere Beweiskraft vor Gericht.
Eine Ausnahme bilden Vorgänge, die vom Gesetzgeber ausdrücklich die Schriftform oder eine Unterschrift auf Papier verlangen. Entscheidend für die Rechtssicherheit der FES ist, dass ein Dokument nach der Unterzeichnung nicht mehr verändert wurde. Damit die gesetzlichen Anforderungen an die FES gewährleistet werden, gibt es Anbieter, die den technischen Hintergrund zur Verfügung stellen. Über eine Software können fortgeschrittene elektronische Signaturen erstellt werden.
Qualifizierte elektronische Signaturen (QES)
Der höchste Standard der elektronischen Signaturen ist eine weiterentwickelte Form der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Die QES übermittelt kein Schriftbild, sondern ist mit einem Datensatz im Hintergrund verknüpft. Diese Technik setzt die elektronische Signatur mit der handschriftlichen Unterschrift völlig gleich und bietet Rechtssicherheit auf nahezu allen Dokumenten, auch im Streitfall vor Gericht. Die QES ist gültig für Dokumente, die in Schriftform vorliegen müssen und geeignet für Verträge mit hohen finanziellen Risiken.
Benötigt wird ein digitales Signaturzertifikat, ausgestellt durch einen offiziell anerkannten Vertrauensdienstanbieter, eine Signaturerstellungseinheit, ein Anbieter für QES und ein Smartphone. Auch hier kann sich der Unterzeichnende digital identifizieren mit seiner E-Mail-Adresse und über eine fälschungssichere Online-Identifizierungsmethode durch einen Video-Agenten oder einer Automatisierten ID-Prüfung mit Gesichtsscan-Vergleich.