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Human Resources

Firmenwagen oder Gehaltserhöhung: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Es gab Zeiten, da waren Firmenwagen Vertriebsmitarbeitern und Führungspersonal vorbehalten. Diese Tage sind längst gezählt, denn viele Unternehmen gewähren motivierten Arbeitnehmern den Wunsch nach einem Dienstwagen oder bieten diesen sogar ihrerseits an – oftmals anstelle einer Gehaltserhöhung. Ob und unter welchen Bedingungen sich das für Arbeitnehmer lohnt, hängt vor allem von der geplanten Nutzung sowie anfallenden Steuern ab. Hier gilt es also, gründlich abzuwägen und sich vor allem mit einigen Aspekten des Steuerrechts vertraut zu machen – zum Beispiel mit der 1-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch.

Vorteile eines Firmenwagens für Arbeitnehmer

Wer sich beruflich ins Zeug legt und im Unternehmen seine Sporen verdient, zieht eher früher als später die Aufmerksamkeit der Chefetage auf sich. Da kommt es schon einmal vor, dass eine Gehaltserhöhung im Raum steht – oder eben eine Gehaltsumwandlung in Form eines Firmenwagens. Beileibe keine schlechte Situation, aber auch keine einfache Entscheidung. Ob sich ein Firmenwagen lohnt oder nicht, bleibt letzten Endes zwar immer eine Frage der subjektiven Wahrnehmung, dennoch gibt es einige Aspekte, an denen man sich grundsätzlich orientieren kann.

1. Ein Vorzeige-Fahrzeug zum Wohlfühlen

Firmenwagen waren und sind immer auch Prestigeobjekte, welche nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen repräsentieren. Gerade die „klassischen“ Modelle der Mittelklasse überzeugen mit Qualität und Eleganz, haben jedoch auch ihren Preis. Autoliebhaber kommen über einen Dienstwagen leicht in den Genuss eines tollen Fahrzeugs, das anderenfalls eine beachtliche Summe oder gar einen verzinsten Kredit verlangen würde.

Für alle, die schon lange von einer schicken Limousine oder einem sportlichen Coupé schwärmen, kann die Gehaltsumwandlung also die ideale Chance zum Traumauto sein. Insbesondere für junge Arbeitnehmer, die vielleicht noch nicht die notwendigen Finanzpolster aufgebaut haben, eröffnet sich damit womöglich eine attraktive Gelegenheit.

2. Private Nutzung des Firmenwagens

Für viele Arbeitnehmer ist ein Dienstwagen nicht nur ein Ausdruck von Wertschätzung, sondern vor allem ein praktischer sowie treuer Begleiter im Berufsalltag. Doch wie steht es eigentlich um die Nutzung abseits der Arbeit? Das sollte dringend mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden, da es Arbeitgebern erlaubt ist, die Nutzung auf das berufliche Umfeld zu beschränken.

Viele Unternehmen wissen jedoch, dass der Reiz eines Firmenwagens auch in dessen privater Nutzung liegt, und gestatten sie ihren Mitarbeitern daher. Planen Sie mit Ihrem potenziellen Fahrzeug bereits Wochenendtrips und Familienbesuche, klären Sie unbedingt die Modalitäten im Vorhinein ab. Heißt Ihr Arbeitgeber private Fahren gut, wäre das ja schon einmal ein wichtiger Pluspunkt.

Im selben Zug sollten Sie auch eruieren, ob andere Personen Ihres Haushalts den Wagen ebenfalls nutzen dürfen. Das muss nämlich ausdrücklich genehmigt werden, anderenfalls gelten die abgeschlossenen Versicherungen nicht für andere Fahrer.

Übrigens: Das Ausmaß der privaten Fahrten hat auch Auswirkungen auf die Versteuerung des Wagens bzw. der Betriebskosten und des geldwerten Vorteils. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, erklären wir im weiteren Verlauf.

3. Finanzielle Vorteile

Eine Gehaltserhöhung ist erst einmal eine gute Nachricht, über die sich wohl jeder Arbeitnehmer freut. Dennoch kann es vorkommen, dass der Blick auf die erste neue Abrechnung ernüchternd ausfällt: Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern bleibt am Ende des Monats unterm Strich manchmal weniger als erhofft.

Da kann es durchaus lohnenswert sein, auf die Gehaltserhöhung zu verzichten und stattdessen einen Firmenwagen in Anspruch zu nehmen. Immerhin übernimmt der Arbeitgeber häufig sämtliche Kosten von der Leasingrate über die Kfz-Steuer bis hin zur Tankfüllung. Da kann sich ein Dienstwagen gegenüber der Gehaltserhöhung schnell rechnen!

Auch dem Staat entgeht nicht, dass mit einem Dienstwagen finanzielle Annehmlichkeiten einhergehen, und dieser sogenannte geldwerte Vorteil muss versteuert werden. Daher empfiehlt es sich, einmal gegenzurechnen, welche Steuerbeträge dabei anfallen können. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils haben Sie beim Dienstwagen zwei Optionen zur Auswahl: die sogenannte 1-Prozent-Regelung und das Fahrtenbuch.

Wichtig: Haben Sie sich für eine der beiden Varianten entschieden, können Sie erst im kommenden Jahr wieder wechseln.

Die 1-Prozent-Regelung

Die 1-Prozent-Methode macht die Versteuerung des geldwerten Vorteils ganz einfach: Der Betrieb rechnet zum sozialversicherungspflichtigen Verdienst monatlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Wagens hinzu. Bei einem Brutto-Listenpreis von hypothetischen 40.000 Euro müssen monatlich also 400 Euro bzw. jährlich 4.800 Euro zusätzlich versteuert werden.

Fahrten zum Arbeitsplatz werden noch einmal separat besteuert. Pro Kilometer des einfachen Arbeitsweges werden 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises angesetzt. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro, wie in unserem Beispiel, wären das genau 12 Euro pro Kilometer. Bei einem hypothetischen Arbeitsweg von 20 Kilometern macht das noch einmal 240 Euro.

Tipp: Zusätzliche Sonderausstattung treibt den Brutto-Listenpreis bei Fahrzeugen schnell in die Höhe. Wer sich seinen Dienstwagen selbst zusammenstellt und auf teure Extras verzichtet, kommt leicht auf einen geringeren Preis – und spart im Falle der 1-Prozent-Regelung monatlich Geld. So lässt sich ein besonders großer finanzieller Vorteil aus der Gehaltsumwandlung ziehen.

Das Fahrtenbuch

Ziel des Fahrtenbuchs ist es, die beruflichen Fahrten von den privaten zu trennen und damit den konkreten Anteil der Nutzung zu bemessen. Dazu muss jede Fahrt mit dem Dienstwagen dokumentiert werden, insbesondere um später nachvollziehen zu können, ob sie privater oder beruflicher Natur war. Mittlerweile gibt es dazu zahlreiche Apps und digitale Lösungen, welche die Aufzeichnungen erleichtern. Prinzipiell kann ein Fahrtenbuch aber auch händisch geführt werden – solange es den Anforderungen des Finanzamts entspricht. Anhand der Angaben wird der Anteil der privaten Nutzung des Fahrzeugs bemessen und in Relation zu den Gesamtaufwendungen für das Auto gesetzt.

Ein Rechenbeispiel: Der Dienstwagen wurde in einem Jahr 50.000 Kilometer gefahren, davon fallen 10.000 Kilometer auf private Fahrten. Die gesamten Aufwendungen (Reparaturkosten, Kfz-Steuer, etc.) für das Fahrzeug betrugen im selben Jahr 7.500 Euro – macht pro Kilometer einen Preis von 0,15 Euro. Bei 10.000 privat gefahrenen Kilometern rechnet das Finanzamt nun 1.500 Euro zum steuerpflichtigen Jahreseinkommen hinzu.

Als Faustregel gilt: Wer seinen Firmenwagen nur wenig privat nutzt, ist mit einem Fahrtenbuch oftmals gut beraten. Ist man als Arbeitnehmer auch privat viel mit dem Firmenwagen unterwegs, kann sich die 1-Prozent-Regel lohnen und viel Arbeit ersparen. Eine genaue Kalkulation und Gegenüberstellung lässt sich am besten mit einem präzisen Dienstwagenrechner anstellen.

Firmenwagen – auch der Arbeitgeber profitiert

Nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern vor allem auch für den Arbeitgeber ist ein Firmenwagen oft eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn während ein höherer Lohn auch immer mit höheren Sozialabgaben einhergeht und grundsätzlich Firmenkapital kostet, können viele Ausgaben rund um den Firmenwagen steuerlich geltend gemacht werden – und damit zu einer positiveren Bilanz beitragen.

In der Regel können Unternehmen neben der Anschaffung auch laufende Kosten als Betriebsausgabe deklarieren – und damit gewinnmindern in der Steuererklärung geltend machen. Absetzen können Firmen beispielsweise:

  • Spritkosten
  • Reparatur- und Wartungskosten
  • Versicherungskosten
  • Kfz-Steuer
  • Mautgebühren
  • Leasingraten

Wichtig: Wird der Wagen überwiegend privat genutzt und geschäftliche Fahrten machen lediglich einen Anteil von weniger als 10 Prozent aus, wird das Auto dem Privatvermögen zugerechnet und rechtfertigt entsprechend keine Betriebsausgaben.

Für Arbeitgeber ist es also oftmals lohnenswert, den Arbeitnehmern anstelle einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen anzubieten. Kommt es zwischen Ihnen und Ihrem Chef zum „Gehaltspoker“, können Sie dieses Wissen für sich nutzen und beispielsweise einen hochwertigeren Wagen aushandeln. Bedenken Sie dabei aber, dass Ihnen die Firma mit einer Gehaltserhöhung oder einem Firmenwagen schon viel Wertschätzung entgegenbringt – und zeigen Sie sich entsprechend kooperativ.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte der Arbeitgeber im Übrigen darauf achten, dass die Gehaltsumwandlung nicht mehr als 30 Prozent des Nettogehalts des Mitarbeiters ausmacht. Idealerweise haben Sie selbst ein Auge darauf, bevor Sie sich für ein allzu hochpreisiges Modell entscheiden.

Ein Firmenwagen kann sich rechnen

Fazit: Wer Freude an Autos hat und den Wagen auch für private Fahrten nutzen darf, fährt mit einem Dienstwagen gut und kann unter Umständen auch finanzielle Vorteile genießen. Ob sich das Auto nicht nur emotional, sondern auch rechnerisch lohnt, hängt vom individuellen Fahrverhalten und der gewählten Besteuerungsvariante ab. Wer einmal die geplante Nutzung und einhergehenden Strecken überschlägt, kann bereits abwägen, ob sich die zusätzliche Steuerlast gegenüber den Ersparnissen durch den Firmenwagen rechnet. Grundsätzlich ist es aber gut möglich, mit einem Dienstwagen viel Auto für verhältnismäßig wenig Geld bzw. überschaubare Steuern zu erhalten – insbesondere, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Anschaffung, sondern auch die laufenden Kosten übernimmt.

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