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Finanzen & Börse

Geldangebote von privat: Worauf muss man achten?

Angesichts von unzähligen Kredit-Angeboten im Internet werden viele Menschen in Zeiten knapper Finanzressourcen dazu verführt, mit einigen Klicks einen Online-Kredit zu beantragen. Oft ist es aber angesichts der Zinsentwicklung und der aktuellen Rückzahlungs-Konditionen für Online-Kredite günstiger, sich im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis Geld zu leihen. Das kann vor allem dann eine interessante Möglichkeit sein, wenn es um überschaubare Geldbeträge geht.

Alternativ kann eine private Geldaufnahme geboten sein, wenn ein schlechter Schufa-Score und schlechte Bonität eine Kreditzusage bei einer Bank verhindern würden. Zu bedenken ist aber, dass bei Geldfragen die Freundschaft oft aufhört. Das gilt vor allem, wenn zwischen zwei Privatpersonen keine klaren Bedingungen für die Rückzahlung abgemacht wurden.

Schriftlicher Vertrag ist essentiell, wenn man Geldangebote von privaten Glübigern in Anspruch nimmt

Im Sinne beider Partner ist es daher, auf jedem Fall einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Der private Kreditvertrag sollte von beiden Parteien unterschrieben werden. Im Vertragstext werden möglichst klare Vereinbarungen über die vereinbarten Konditionen und die Rückzahlungsmodalitäten getroffen. Dadurch ist im Fall der Fälle Rechtssicherheit gegeben.

schriftlicher vertrag
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Nur mit einem Händeschütteln als Sicherheit sollte man auch keinem noch so nahen Verwandten und selbst seinem besten Freund keine größeren Mengen Geld als Leihgabe anvertrauen. Vertrauen ist gut, sagt der Volksmund zu Recht – aber Kontrolle ist definitiv besser. Allzu oft wird zu große Vertrauensseligkeit in Geldsachen erschüttert. Der Grund: Ohne einen Vertrag hat man nichts in der Hand. Die Möglichkeit einer Bonitätsprüfung unterbleibt hier zudem.

Der private Darlehensgeber hat also keinen Überblick, wie viele Kredite der andere schon laufen hat und wie hoch seine Schulden tatsächlich sind. Ob böser Wille oder schlichtweg unverschuldete Zahlungsunfähigkeit den Kreditgeber am Ende um sein Geld bringen, ist eher nebensächlich.

Klare Vereinbarungen für private Kredite treffen

Nichts spricht dagegen, einem Freund oder einem Angehörigen in Not finanziell mit einem Darlehen zu helfen. Der Kern der Kredit-Vereinbarung sollte aber in jedem Fall ein schriftlicher Vertrag sein. Dieser muss keineswegs mehrere Seiten umfassen. Wichtig ist, die vergebene Summe klar in Zahlen und Worten zu benennen, damit sie nicht verändert werden kann.

Zudem sind die Rückzahlungszeit und die Kreditbedingungen in klaren Formulierungen festzulegen. Die Begriffe „Kredit“ oder „Darlehen“ sollte in jedem Fall an den Beginn des Textes gesetzt werden. Andernfalls besteht die Gefahr von Missbrauch oder behaupteten Missverständnissen. Oft genug behauptet ein Schuldner ohne einen schriftlichen Vertrag, er habe die ihm überlassene Geldsumme als Geschenk angesehen.

Der Kreditgeber würde dann zu Recht klagen. Er könnte dem Gericht vortragen, er habe das geliehene Geld nie zurückerhalten und es sei keineswegs ein Geschenk gewesen. Beweisen kann er beides aber nicht.  Der Vertrag ist als Nachweis für die Kreditvergabe unverzichtbar. Die monatliche Ratenhöhe, der Zahlungsweg oder die Möglichkeit einer kompletten Rückzahlung in einer Summe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sollten möglichst konkret bekannt werden. Der Vertragsentwurf sollte in jedem Fall folgende Basis-Daten umfassen:

    • den eigenen Namen und die eigene Adresse
    • den Namen und die Adresse des Kreditnehmers
    • die übergebene oder überwiesene Kreditsumme in Zahlen und Buchstaben
    • gegebenenfalls den vereinbarten Zinssatz
    • sowie die Rückzahlungsmodalitäten.

Die Modalitäten der Rückzahlung können als Informationsgrundlage die Mindest-Ratenhöhe, den Zahlungsbeginn und sonstige Vereinbarungen umfassen. Wichtig ist die klare Formulierung, dass es sich bei der geliehenen Summe um ein privates Darlehen handelt.

Was man ebenfalls beachten sollte

Außerdem sollte der Zeitpunkt der Geldüberweisung an den Darlehensnehmer notiert werden. Wird dem Kreditnehmer das Geld bar zur Verfügung gestellt, sollte der Darlehensnehmer die Summe mit dem Datum des Erhalts und seiner Unterschrift quittieren. Andernfalls liegen dem Kreditgeber die Bankbelege über die erfolgte Überweisung vor. Erst wenn auch diese Details beachtet wurden, ist der private Darlehensvertrag rechtssicher.

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Ein Vertrag über das eingeräumte Privat-Darlehen wäre zwar für sich genommen auch schon ein rechtsgültiges Dokument. Er könnte aber ohne Kontoauszüge oder Empfangsquittungen über die fragliche Summe nicht als Beweis für die tatsächliche Auszahlung des vereinbarten Geldbetragens gelten. Erst mit beiden Dokumenten zusammen ist bewiesen, dass der Geldgeber alle ihn betreffenden Vertragsbedingungen erfüllt hatte.

Um den Vertrag rechtlich abzusichern, unterschreiben beide Partner. Fakt ist, dass privat vergebene Darlehen nicht mit einem Verbraucherdarlehen gleichgesetzt werden sollten. Zinsen auf ein privates Darlehen müssen in der Einkommenssteuererklärung des Kreditgebers angegeben werden. Der Darlehensnehmer kann Zinsen aus einem privaten Darlehen als Werbungskosten absetzen.

Wie werden die Rückzahlungsmodalitäten vereinbart?

Die Kredit-Rückzahlung sollte gemäß klar formulierter Vereinbarungen folgen. Diese sollten idealerweise im Vertrag genannt werden. Wurde im Vertrag kein konkreter Rückzahlungstermin vereinbart, wird der Vertrag nach der abgesprochenen Zeitspanne mit Vorlauf von drei Monaten gekündigt. Damit ist die Kreditsumme im Prinzip fällig gestellt.

Zahlt der Darlehensnehmer nun das Geld nicht vereinbarungsgemäß zurück, bleibt dem privaten Geldgeber nur, einen Anwalt zu nehmen und gegebenenfalls eine Klage vor Gericht einzureichen. Auch wenn der Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen wird, bedeutet das noch lange nicht, dass der private Kreditgeber sein verliehenes Geld je wiedersieht. Zudem sind Anwalts- und Prozesskosten angefallen. Der Darlehensnehmer kann beispielsweise behaupten, er sei inzwischen insolvent oder mittellos. Oft werden seine bzw. ihre Besitztümer in solchen Fällen auf die Ehefrau oder den Ehemann überschrieben. Damit sind sie pfändungssicher.

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economag.de Redaktion
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