Den Gewinnzuschlag schlägt das Unternehmen auf die Kosten auf, die bei der Herstellung eines Produkts angefallen sind. Diese Kosten setzen sich aus den Kosten zusammen, die bei der Produktion und dem Vertrieb entstehen. In der Betriebswirtschaftslehre werden diese Kosten als Selbstkosten bezeichnet. Hat das Unternehmen den Gewinnzuschlag ermittelt und diesen auf die Selbstkosten aufgeschlagen, kalkuliert es den Preis, zu dem es das Produkt am Markt anbietet. Synonyme für den Gewinnzuschlag sind z. B. Gewinnmarge, Gewinnspanne oder Gewinnaufschlag.
Inhaltsverzeichnis
Die Bedeutung des Gewinnzuschlags für ein Unternehmen
Aus Sicht der Kostenrechnung stellt der Gewinnzuschlag einen den die Selbstkosten des Produkts übersteigenden Betrag dar. Die Größe wird im Grunde nur festgelegt, damit das Unternehmen weiß, dass die Selbstkosten gedeckt sind. Wäre dies nicht der Fall, würde der Betrieb sehr wahrscheinlich einen Verlust erzielen. Um dies zu verhindern, berechnet das Unternehmen wie hoch der Gewinnzuschlag ist.
Der Gewinnzuschlag ist auch nicht mit dem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens identisch. Denn bei der Ermittlung des Gewinnzuschlags werden z. B. die Kosten für die Finanzierung der Investition, mit der das Produkt hergestellt wurde, nicht berücksichtigt. Auf der anderen Seite bezieht das Unternehmen unter Umständen kalkulatorische Kosten in die Gewinnzuschlagsberechnung ein.
Die kalkulatorischen Kosten verwendet das Unternehmen nur im internen Rechnungswesen. Dies bedeutet, dass die kalkulatorischen Kosten in die Kostenrechnung des Unternehmens eingehen. Für das externe Rechnungswesen – hier wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung der Unternehmensgewinn ermittelt – haben die kalkulatorischen Kosten keine Bedeutung.
Abgrenzung zur Handelsspanne
Während der Gewinnzuschlag bei selbstproduzierenden Unternehmen eine Rolle spielt, ist die Handelsspanne interessant für ein Handelsunternehmen. Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Listenverkaufspreis und dem Einstandspreis, zu dem das Handelsunternehmen das verkaufte Produkt von einem anderen Händler erworben hat.
Beispiel für den Gewinnzuschlag
Ein Computerverkäufer verkauft für 1.000 Euro einen Computer an einen Kunden. Diesen hat der Computerverkäufer zuvor für 800 Euro von einem anderen Händler bezogen. Die Handelsspanne des Computerverkäufers beträgt 200 Euro. Welche Faktoren müssen für die Berechnung des Gewinnzuschlags bekannt sein? Für die Ermittlung des Gewinnzuschlags müssen die drei folgenden Faktoren bekannt sein:
Die Produktionskosten
Die Produktionskosten setzen sich aus zwei großen Faktoren zusammen. Dies sind die Materialkosten und die Fertigungskosten. Zu den Materialgemeinkosten zählen alle Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können. Als Kostenträger bezeichnet die Betriebswirtschaftslehre das hergestellte Produkt oder auch ein Teil des Endprodukts. Kauft z. B. ein Autohersteller einen Satz von 1.000 Reifen ein, lässt sich später nicht mehr feststellen, in welche Fahrzeuge die Reifen eingebaut wurden. Deshalb rechnet der Aufwand für die Reifen zu den Materialgemeinkosten. Weitere Materialgemeinkosten sind z. B. die Kosten für die Energie (Strom, Heizung und Wasser) und die Miete für die Produktionshalle.
Bei der Ermittlung der Selbstkosten werden die Materialkosten mithilfe des Materialgemeinkostenzuschlagsatzes berücksichtigt. Mit den Materialeinzelkosten verhält es sich anders. Diese können einem Kostenträger direkt zugerechnet werden. Die Berücksichtigung eines Einzelkostenzuschlagsatzes ist in diesem Fall nicht notwendig. Zu den Materialeinzelkosten rechnen in erster Linie die Aufwendungen für die Rohstoffe, die in das neue Produkt eingehen. Weitere wichtige Materialeinzelkosten sind die Kosten für die Betriebsstoffe und die Hilfsstoffe.
Betriebsstoffe kennzeichnen sich dadurch, dass sie für einen einwandfreien Ablauf der Produktion sorgen. Im Gegensatz zu den Rohstoffen und den Hilfsstoffen gehen die Betriebsstoffe nicht in das neue Produkt ein. Typische Betriebsstoffe sind Werkzeuge oder Maschinen. Hilfsstoffe gehen wie Rohstoffe in das neue Produkt ein. Anders als diese stellen Hilfsstoffe aber keinen Hauptbestandteil des neuen Produkts dar. Zu den typischen Hilfsstoffen zählen z. B. Kleber, Leim, Lacke und Farben. Der andere große Posten der Produktionskosten sind die Fertigungskosten. Auch diese unterteilen sich in die Fertigungsgemeinkosten und die Fertigungseinzelkosten.
Zu den Fertigungsgemeinkosten – diese können dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden – rechnen neben den Kosten für die Hilfslöhne und das Hilfsmaterial auch die kalkulatorischen Abschreibungen. Diese sind mit den Abschreibungen, die die Buchhaltung kennt, nicht identisch. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nur bei der Ermittlung der Selbstkosten berücksichtigt. Die Fertigungseinzelkosten setzen sich aus den Fertigungslöhnen und den Maschinenkosten zusammen.
Die Vertriebskosten
Für die Vermarktung des Produkts entstehen dem Unternehmen Vertriebskosten. Diese können dem einzelnen Kostenträger ebenfalls nicht zugeordnet werden. Daher erfolgt die Berücksichtigung der Vertriebskosten ebenfalls mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz. Typische Vertriebskosten sind z. B. Kosten für werbende Maßnahmen und der Aufwand für den Transport des Produkts zu den Abnehmern.
Neben den Vertriebskosten spielen bei der Ermittlung der Selbstkosten auch die Verwaltungskosten eine Rolle. Da es sich hierbei ebenfalls um einen Aufwand handelt, der einem Kostenträger nicht zu gerechnet werden kann, erfolgt die Hinzurechnung zu den Selbstkosten mithilfe des Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatzes. Als Verwaltungskosten fallen in einem Betrieb die Kosten an, die im Bereich der Unternehmensleitung (z. B. Geschäftsführergehälter), im Bereich der Kostenrechnung und im Bereich der Buchhaltung anfallen. Zu den Verwaltungskosten rechnen aber auch die Gelder, die der Betrieb für Büromaterialien, Telekommunikationsdienstleister und betriebliche Versicherungen ausgibt.
Der Gewinnzuschlagssatz
Der Gewinnzuschlagssatz, den das Unternehmen nach eigenem Ermessen auf die Selbstkosten aufschlägt. Die Berechnung des Gewinnzuschlags findet auf zwei Ebenen statt. Zunächst ermittelt das Unternehmen die Selbstkosten. Anschließend schlägt es den Gewinnzuschlagssatz auf, den es zuvor festgelegt auf. Als Ergebnis ermittelt sich der Gewinnzuschlag.
Gewinnzuschlag: Ein abschließendes Beispiel
Die Spielzeug GmbH hat einen Roboter für Kinder entwickelt. Bei der Produktion eines Roboters ergeben sich Materialkosten in Höhe von 180 Euro. Die Fertigungskosten pro Stück ermittelt das Unternehmen mit insgesamt 220 Euro. Außerdem hat die GmbH 75 Euro für den Vertrieb und 65 Euro für die Verwaltung aufgewendet. Den Gewinnzuschlagssatz setzt das Unternehmen mit 15 % fest. Der Gewinnzuschlag berechnet sich auf zwei Ebenen. Zunächst berechnet das Unternehmen die Höhe der Selbstkosten mit der folgenden Rechnung:
- Selbstkosten = Materialkosten + Fertigungskosten + Kosten für Vertrieb und Verwaltung
- Selbstkosten = 180 Euro + 220 Euro + 75 Euro + 65 Euro
- Selbstkosten = 540 Euro
Auf die Selbstkosten erhebt das Unternehmen den Gewinnzuschlagssatz, den es mit 15 % festgelegt hat.
- 540 Euro x 15 % = 81 Euro
Der Gewinnzuschlag für den Verkauf eines Roboters beträgt 81 Euro.
Schlägt das Unternehmen den Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten auf, ermittelt es den Nettoverkaufspreis. Dieser liegt bei 621 Euro. Um zum Verkaufspreis zu gelangen, muss das Unternehmen die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % berücksichtigen:
- 621 Euro x 19 % = 117,99 Euro
Der Bruttoverkaufspreis für einen Roboter beträgt 738,99 Euro.