drogentest beim jugendamt
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Gesellschaft

Ab wann darf das Jugendamt einen Drogentest verlangen?

In vielen Haushalten ist der tägliche Konsum von Drogen leider gang und gäbe. Dies trifft sogar auf Familien mit Kindern zu. Dass es Kindern, die in einer solchen Umgebung aufwachsen müssen, an vielem mangelt, angesichts der „Vorbilder“ insbesondere an einer guten Erziehung, ist eine traurige Tatsache.

Wenn es (wiederholte) Anzeichen oder konkrete Hinweise dafür gibt, dass das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch einen möglichen Drogenkonsum innerhalb der Familie gefährdet ist, ist das Jugendamt berechtigt, von den Kindeseltern oder anderen Personen, die sich in dem betreffenden Haushalt häufig aufhalten, die Durchführung eines Drogentests zu verlangen.

Unter welchen Umständen kann ein Jugendamt einen Drogentest verlangen?

Da sich die Gesetze und Verordnungen im Bereich des Kinderschutzes von Land zu Land, aber auch schon von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, muss allerdings in jedem Einzelfall etwas differenziert werden. Die folgenden Situationen sind dennoch ganz typische Beispiele dafür, dass ein Jugendamt einen Drogentest verlangen kann:

  • Konkrete Hinweise
    Wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass ein Elternteil oder eine andere Person im Haushalt eines Kindes Drogen missbraucht und dies das Wohl des Kindes gefährden könnte, kann (und muss) das Jugendamt Maßnahmen ergreifen, um das Kind zu schützen. Solche Hinweise können beispielsweise Informationen von Familienmitgliedern oder Nachbarn, von Lehrern oder Mitschülern sein, aber auch aus ärztlichen Berichten herrühren.
  • Vernachlässigung oder Missbrauch
    Manchmal gibt es recht eindeutige Anzeichen für die Vernachlässigung eines Kindes oder sogar für dessen Missbrauch, die in einem möglichen Zusammenhang mit einem Drogenmissbrauch durch die Eltern oder andere beteiligte Personen stehen. Auch in solchen Fällen kann das Jugendamt mit der Anordnung eines Drogentests eingreifen.
  • Gefährdung des Kindeswohls
    Immer dann, wenn die Mitarbeiter eines Jugendamtes zu der Einschätzung gelangen, dass durch einen Drogenmissbrauch innerhalb der Familie das Wohl eines Kindes wahrscheinlich gefährdet ist, ist das Jugendamt befugt, Maßnahmen zum Kindesschutz zu verfügen. Zu den ersten Maßnahmen gehört in derartigen Fällen die Anordnung eines Drogentests, gegebenenfalls sogar bei mehreren Personen.

In der Regel dürfen Drogentests nicht ohne Zustimmung der zu testenden Person oder gerichtliche Anordnung durchgeführt werden. Wenn ein Jugendamt den Verdacht hat, dass Drogenmissbrauch vorliegen könnte, wird es stets versuchen, eine freiwillige Zustimmung der beteiligten Personen zu erreichen. Erst wenn es keine Aussicht darauf gibt, dass diese Zustimmung erteilt wird, wird das Jugendamt juristische Schritte einleiten mit dem Ziel, eine gerichtliche Anordnung für einen Drogentest zu erwirken.

Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach den örtlichen Gesetzen und Vorschriften durchaus sehr unterschiedlich sein. Wer eine solche Situation zu erkennen glaubt und/oder dringend weiterführende Informationen in dieser Sache benötigt, sollte sich unbedingt an die nächste Beratungsstelle für Familienrecht oder Kinderschutz oder an einen Rechtsanwalt wenden.

ergebnis drogentest
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Was ist genau unter einem Drogentest zu verstehen und wie wird ein solcher durchgeführt?

Bei einem Drogentest wird eine biologische Probe wie Urin, Blut, Speichel oder Haare in einem zertifizierten chemischen Labor auf das Vorhandensein von Drogen oder Drogenmetaboliten (Abbauprodukte) untersucht. Im Folgenden sollen die gängigsten Methoden kurz angerissen werden:

  1. Urin-Test
    Die meisten Drogentests werden auf der Grundlage von Urinproben durchgeführt. Dazu wird die Testperson gebeten, eine Urinprobe in einem dafür vorgesehenen speziellen sterilen Becher oder Behälter zu sammeln.
  2. Bluttest
    Bluttests eignen sich vor allem dafür, einen akuten Drogenkonsum nachzuweisen. Ihre Ergebnisse sind in der Regel genauer und zuverlässiger als jene der Urin-Untersuchungen. Ein gewisser Nachteil besteht darin, dass die Blutentnahme immer eine medizinische Fachkraft erfordert.
  3. Speicheltest
    Speicheltests können sehr einfach und unmittelbar vor Ort durchgeführt werden. Dazu beißt die Testperson zum Beispiel in einen speziellen Schwamm oder spuckt etwas Speichel in einen (sterilen) Becher.
  4. Haartest
    Wenn es darum geht, ob die Person überhaupt Drogen genommen hat, was gegebenenfalls schon längere Zeit her sein kann, werden die Haare untersucht, weil sie in der Tat die „Geschichte eines Menschen“ abbilden können. Es sind vor allem die Drogenmetaboliten, die im Zuge des Haarwachstums gespeichert werden. Meistens wird die Haarprobe sehr dicht über der Kopfhaut genommen.

Die Auswahl der Testmethode hängt unter anderem vom gewünschten Nachweiszeitraum, aber auch von den lokal verfügbaren Ressourcen ab. In Arbeitsumgebungen sind eher Urin- und Speicheltests zur Drogenkontrolle gebräuchlich. Bluttests werden dagegen für medizinische oder forensische Untersuchungen bevorzugt.

Nicht selten liefern Drogentests sogenannte „falsch positive“ oder „falsch negative“ Ergebnisse. Dabei spielen mehrere Parameter eine entscheidende Rolle, beispielsweise der Zeitraum, der seit dem Drogenkonsum vergangen ist, die Art der Droge, aber auch die Testmethode selbt. Daher ist es in manchen Fällen für die Rechtssicherheit notwendig, einen positiven Drogentest mit zusätzlichen Tests zu verifizieren.

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