Wenn das eigene Kind krank wird, stellt das viele berufstätige Eltern vor große Herausforderungen. Die Organisation von Beruf und Pflege des kranken Kindes muss gut abgestimmt werden. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Kinderkrankentage zu nehmen und Kinderkrankengeld zu beantragen. Im Jahr 2024 sind einige Neuerungen in Kraft getreten, die für Eltern von großer Bedeutung sind.
Unter den Suchbegriffen Kind krank Tage 2024 lassen sich eine Vielzahl an Informationen finden. Die Komplexität in diesem Themengebiet lässt sich mit Veränderungen in den letzten Jahren und für die Zukunft erklären. Zur Pandemie wurde die Zahl der Kinderkrankentage massiv angehoben und bis zum Jahr 2026 erfolgt eine Absenkung auf ein niedriges Niveau. Eltern müssen sich daher jährlich über die geltenden Vorgaben erkundigen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld steht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu, deren Kind unter 12 Jahre alt oder aufgrund einer Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen ist. Ein Anspruch besteht, wenn der Arzt die Erkrankung des Kindes bestätigt und das Kind deshalb nicht in die Schule oder in den Kindergarten gehen kann. Arbeitnehmer müssen dann zu Hause bleiben, um die Pflege zu übernehmen. Entscheidend ist, dass keine andere Person im Haushalt zur Verfügung steht, die sich um das Kind kümmern kann.
Wie viele Kinderkrankentage stehen Eltern zu?
Im Jahr 2024 haben sich die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind verändert. Familien mit einem Kind stehen 30 Tage im Jahr zu. Bei gemeinsam erziehenden Eltern hat jeder Elternteil Anspruch auf 15 Tage und für weitere Kinder kommen noch einmal fünf Tage hinzu. Alleinerziehende können pro Kind 30 Tage beanspruchen und haben maximal 70 Tage bei mehreren Kindern.
Organisatorischer Ablauf
Für die Beantragung des Kinderkrankengelds müssen Eltern zunächst eine ärztliche Bescheinigung einholen. Der sogenannte Kinderkrankenschein bestätigt den Pflegebedarf des Kindes. Zunächst ist eine Benachrichtigung des Arbeitgebers notwendig. Die Zahlung des Kinderkrankengelds erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen. Die Bescheinigung des Arztes wird bei der entsprechenden Stelle eingereicht und die Krankenkasse zahlt das Kinderkrankengeld direkt an die Eltern aus.
Höhe des Kinderkrankengelds
Die Höhe des Kinderkrankengelds beträgt 90 % des Nettogehalts des Elternteils, der zu Hause bleibt. Die Auszahlungssumme ist durch eine Obergrenze gedeckelt, die vor allem höher verdienende Eltern betrifft. Wenn in den letzten Monaten vor der Erkrankung Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erfolgt sind, wird das Krankengeld auf 100 % des Nettogehalts erhöht. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen enthalten sein und Eltern sollten sich bei Bedarf den entsprechenden Absatz durchlesen.
Veränderungen 2024
Mit den Neuerungen 2024 erhalten Eltern mehr Tage zur Betreuung ihrer kranken Kinder und finanzielle Unterstützung als vor der COVID-19-Pandemie. Die Corona-Regelungen sind im Jahr 2023 ausgelaufen und wurden durch die aktuellen Kinderkrankentage ersetzt. Ab dem Jahr 2026 gelten vermutlich die alten Regelungen mit etwas niedrigeren Zahlen.