Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung ist im Arbeitsrecht klar geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben gelten sowohl für die arbeitnehmende wie für die arbeitgebende Partei. Eine Kündigung seitens der Arbeitgebenden ist verhältnismäßig selten. Der Kündigungsschutz macht diese Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtlich angreifbar.
Die Gründe für das Aussprechen einer Kündigung dürfen personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Im Falle von Krankheit genießen Arbeitnehmende den uneingeschränkten Kündigungsschutz. Oder? Es gibt Ausnahmen, die eine Kündigung wegen Krankheit möglich machen. In der Praxis kommt die personenbedingte Kündigung wegen Krankheit sogar häufig vor und daher ist es gut, das rechtliche Hintergrundwissen zu kennen.
Kündigung wegen Krankheit
Niemand wird aufgrund einer Krankheit direkt entlassen. Die Kündigung erfolgt in der Regel durch die krankheitsbedingten Fehlzeiten oder dass die Krankheit die Leistungsfähigkeit mindert. Bei einer Krankheit, die lange andauert oder einer Häufung von kurzen Krankheitsphasen können Arbeitgebende daher eine Kündigung aussprechen. Die Beurteilung muss individuell erfolgen. Die Art der Erkrankung kann zum Beispiel eine lange Fehlzeit mit sich ziehen. Beurteilt werden muss auch die Prognose.
Wie stehen die Heilungschancen und können Arbeitnehmende nach der Genesung den gleichen Arbeitsplatz wieder voll ausfüllen? Sieht der Arbeitgebende keine positive Entwicklung, so kann eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Kommt es zu mehr als 30 Fehltagen wegen kurzer Krankheitsphasen über mehrere Jahre, so kann der Kündigungsschutz verloren gehen.
Richtig handeln bei langer Krankheit
Kommunikation ist ein wertvolles Mittel, um langfristig eine gute Zusammenarbeit zu erreichen. Beschäftigte, die über einen langen Zeitraum ausfallen, können in einem vertrauensvollen Arbeitsklima das Gespräch suchen und die Verantwortlichen im Unternehmen über den Verlauf der Krankheit informieren. Das Beantragen von Krankengeld ist ein verantwortungsvoller Schritt. Deutet sich während der Behandlung an, dass der vertraglich vereinbarte Aufgabenbereich nicht mehr erfüllt werden kann, so kann im Unternehmen nach einer anderen Position gesucht werden.
Die Kündigung wird ausgesprochen
Eine lange Krankheit ist eine schwierige Lebensphase. Kommt noch der Verlust des Berufs dazu, sind die Zukunftsaussichten düster. Im Falle einer personenbedingten Kündigung müssen alle Voraussetzungen zu diesem Schritt vorliegen. Es ist daher auf jeden Fall wichtig, sich juristischen Beistand zu holen und die formale Abwicklung prüfen zu lassen. Eine personenbedingte Kündigung muss die Ultima Ratio sein, also der letzte mögliche Weg. Vorher müssen alle Optionen, die für die Beschäftigten und das Unternehmen zumutbar sind, ausgeschöpft werden.
Dazu zählt, dass während der Fehlzeiten eine Aushilfe die Aufgaben übernehmen kann. Es bedeutet weiterhin, dass zunächst geprüft werden muss, ob nach einem krankheitsbedingten Ausfall ein anderer Arbeitsplatz geeignet ist. Erst wenn alle milderen Mittel ungeeignet sind, darf eine Kündigung erfolgen. Kündigung im Krankheitsfall ist ein komplexes Thema, das nur von Juristen vollständig bewertet werden kann und daher ist der Weg zu einem Anwalt der erste richtige Schritt.