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Link Add: Vollkaskoversicherung für Neuwagen essentiell

Während der Gesetzgeber jeden Besitzer eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, handelt es sich bei einer Vollkaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung. Dieser Artikel erklärt, für wen die Vollkasko geeignet ist, welche Schäden sie abdeckt und was beim Abschluss des Versicherungsvertrags zu beachten ist.

Link Add: Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Bei den Versicherungen für Kraftfahrzeuge ist zwischen der Haftpflicht-, der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden. Die Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die der Fahrzeughalter zulasten anderer Personen oder Sachen verursacht hat. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass jeder Besitzer eines Kraftfahrzeugs diese Versicherung benötigt. Wer ohne einen solchen Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Teil- und Vollkaskoversicherungen dienen der Regulierung von Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen.
Die Teilkaskoversicherung deckt bereits eine Vielzahl von Schadensursachen ab: von Brandschäden über Glasbruch und Diebstahl bis zu Wildunfällen und Hagelschäden. Die Vollkasko sichert zudem Schäden am Fahrzeug ab, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden sind. Ebenso springt sie ein, wenn eine andere Person ein Schadensereignis verursacht und sich vom Unfallort entfernt hat (Fahrerflucht). Die Vollkasko trägt zudem alle finanziellen Belastungen, die einem Fahrzeughalter aufgrund von Vandalismus entstehen.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Teilkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung kommt für die Kosten einer Neuanschaffung auf, wenn das Kraftfahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden erleidet. Dabei legen die Versicherer den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadensereignisses abzüglich des vorhandenen Restwerts zugrunde.

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Für welche Fahrzeuge ist eine Vollkasko zu empfehlen?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich bei Kraftfahrzeugen, deren Sach- und/oder Anschaffungswert hoch ist. Daher kommt die Vollkasko für alle Halter von Neuwagen infrage. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist ebenfalls für Personen sinnvoll, die ein wertvolles Gebrauchtfahrzeug besitzen. Deshalb zahlen sich die Prämien für die Vollkasko häufig auch für die Eigentümer von gut erhaltenen oder seltenen Oldtimern aus. Diese Pkws eignen sich zwar nicht für die Nutzung im Alltag, allerdings ist die Instandsetzung historischer Fahrzeuge zeitaufwendig und kostspielig.

Für Besitzer von Gebrauchtwagen reicht üblicherweise eine Teilkaskoversicherung aus. Bei geleasten Fahrzeugen ist die Vollkasko obligatorisch. Eine Vollkaskoversicherung ist ebenso für solche Fahrzeughalter die richtige Wahl, die ihr Kraftfahrzeug häufig nutzen. Die Vollkasko sorgt zudem für sorgenfreies Fahren, da sie auch selbst verschuldete Schäden abdeckt. Vor allem im Stadtverkehr kommt es regelmäßig zu kritischen Verkehrssituationen, die zwar zumeist keine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, aber im ungünstigsten Fall zu Blechschäden führen.

Ebenso tritt Vandalismus in Städten häufiger auf als in ländlichen Regionen.  Von einer Vollkaskoversicherung profitieren aus diesen Gründen insbesondere Halter von kostspieligen und werthaltigen Fahrzeugen, die regelmäßig in urbanen Räumen unterwegs sind. Gleiches gilt für Berufstätige, deren Arbeitsplatz weit vom Wohnort entfernt liegt. Je mehr Kilometer ein Kraftfahrer pro Jahr zurücklegt, desto höher ist das Risiko von Unfällen.

In welchen Fällen haftet die Vollkaskoversicherung nicht für Schäden?

Obwohl eine Vollkaskoversicherung einen umfassenden Schutz bietet, reguliert sie nicht alle Schäden.
Ein Grund für einen Haftungsausschluss liegt beispielsweise dann vor, wenn der Fahrzeughalter sein Kraftfahrzeug vorsätzlich beschädigt. Der Versicherer hat zudem das Recht, den Regulierungsbetrag zu kürzen oder gänzlich zu versagen, wenn dem Fahrer fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Dies gilt etwa dann, wenn der Versicherungsnehmer sein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt hat. Auch das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ist als fahrlässiges Handeln zu bewerten. Das Ausmaß der Leistungskürzung hängt von der Schwere des Verschuldens und dem Grad der Fahrlässigkeit ab.

Zu beachten ist zudem die Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters: Wer Kenntnis über einen Defekt am Fahrzeug hat, der nach normalem Ermessen die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigt, ist verpflichtet, eine Werkstatt aufzusuchen. Unterbleibt eine Reparatur und verursacht der Fahrer einen Unfall, kann die Versicherung von einer fahrlässigen Handlung ausgehen und die Leistungen kürzen.

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Sonderfall Totalschaden

Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn der Schaden an einem Kraftfahrzeug so groß ist, dass eine Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich ist oder sich aus wirtschaftlicher Perspektive nicht lohnt. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn die erwarteten Reparaturkosten den tatsächlichen Fahrzeugwert übersteigen. Im Falle eines selbst verschuldeten Totalschadens erleidet der Versicherungsnehmer immer einen finanziellen Verlust, da der Versicherungsgeber den vorhandenen Restwert vom Regulierungsbetrag abzieht. Manche Versicherer kommen für den Gesamtschaden auf, wenn sich der Schadenfall innerhalb von sechs Monaten nach der Zulassung des Kraftfahrzeugs ereignet hat.

Sinnvoll: GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge

Fachleute bezeichnen die GAP-Deckung auch als Differenzkostenversicherung. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung speziell für Leasingfahrzeuge. Diese Versicherung ersetzt im Falle eines Totalschadens die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs.
Eine GAP-Deckung ist für die Halter von Leasingfahrzeugen eine sinnvolle Investition: Kommt es zu einer irreparablen Beschädigung des Kraftfahrzeugs, ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, den Restwert an den Leasinggeber zu erstatten. Die Differenzkostenversicherung schließt die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem verbliebenen Wert im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls eines Leasingfahrzeugs.

Was kostet eine Vollkaskoversicherung?

Die Frage nach der Prämienhöhe bei der Vollkaskoversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt insbesondere vom Fahrzeugtyp, dem Alter des Fahrzeugs, dem Fahrerprofil und dem Fahrzeugstandort ab. Wer viele Jahre lang unfallfrei unterwegs ist, zahlt deutlich niedrigere Versicherungsbeiträge als Fahranfänger oder Personen, die bereits häufiger schuldhaft in Unfälle verwickelt waren. Die Versicherungsprämie für ein Kraftfahrzeug ist umso höher, je wertvoller der Pkw ist, da die vom Versicherer im Schadenfall zu tragenden Reparatur- oder Ersatzkosten erhöht sind.

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Zudem sind Fahrzeuge, die in Großstädten angemeldet sind, teurer zu versichern als solche, die sich üblicherweise in ländlichen Regionen befinden. Die Versicherungsprämie richtet sich außerdem nach der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei dieser handelt es sich um den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall aus eigener Tasche bezahlt. Da kostspielige (Total-)Schäden selten sind, kann eine Selbstbeteiligung in Höhe von einigen Hundert Euro die Belastung durch die fälligen Prämien erheblich senken.

Fazit: Link vorschlagen anhand einer Vollkaskoversicherung für wertvolle Fahrzeuge

Eine Vollkaskoversicherung kommt auch für selbst verschuldete Fahrzeugschäden bis zum Totalschaden auf. Die Versicherung ist für alle Personen sinnvoll, die ein Fahrzeug mit einem hohen Wert besitzen. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von diversen Faktoren ab und sinkt, wenn der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart. Für interessante Anlaufstellen im Internet ist es zudem nützlich, einen Link vorzuschlagen. Hierfür stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Auswahl.

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