Nach wie vor ist an vielen Orten die Mobilität hauptsächlich eine Automobilität – egal ob vor öffentlichen Gebäuden oder privatwirtschaftlichen Unternehmen. Allerdings genügt es längst nicht mehr, ausschließlich genügend Fläche zum Abstellen von PKW bereitzustellen. Heute stellen bestimmte Faktoren und Elemente Standards dar, die von den Nutzern erwartet, gewünscht und teilweise durch Gesetze vorgeschrieben werden. Doch was sind diese Must-Haves einer zeitgenössischen, zukunftsfähigen Parkflächengestaltung?
Inhaltsverzeichnis
Zentraler Kern: Die lokalen Mindestvorgaben
Was Parkraum beinhalten muss, dazu gibt es nicht nur weitverbreitete Ansichten, sondern zahlreiche Optionen, die darüber hinausgehen. Doch ganz gleich, ob es sich um Flächen vor Unternehmen handelt oder anderen Stellen: Das alles muss stets einige staatliche Mindestvorgabe erfüllen. Konkret geht es hierbei um fünf Positionen in Abhängigkeit der Gebäudenutzung und seiner Nutzfläche:
- Mindestanzahl von Parkmöglichkeiten,
- Mindestanzahl von barrierefreien Parkmöglichkeiten,
- Mindestabmessungen je Parkfläche,
- dadurch Mindestfläche des gesamten Parkraumes und
- eventuell vorgeschriebene technische Installationen.
Die Angaben zu den drei erstgenannten Punkten werden auf oberstem Level durch die jeweilige Landesbauordnung definiert. Mitunter jedoch gibt es abweichende, aber allgemeingültige kommunale Vorgaben und schließlich können für bestimmte Projekte gänzlich eigene Regularien geschaffen werden.
Detaillierte Angaben zu den Parkflächen selbst finden sich für den öffentlichen Raum in den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt). Sie sind in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen verpflichten und empfohlen in den meisten anderen Bundesländern. Ihre Werte können ebenso als Grundlage für gänzlich privaten Parkraum (etwa vor Einzelhändlern) herangezogen werden.
Was die technischen Installationen anbelangt, so ist derzeit (bei Abwesenheit ähnlich gelagerter Vorgaben für öffentliche Gebäude) vor allem das 2021 verabschiedete „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) relevant.
Kern des Gesetzes:
- Ab 1. Januar 2025 müssen alle Parkflächen vor Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 (PKW-)Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge aufweisen.
- Werden Nichtwohngebäude mit mehr als 10 (PKW-)Stellplätzen umfassend renoviert, so ist ebenfalls mindestens ein Ladepunkt einzurichten. Ferner muss es für jeden fünften Stellplatz Verlegerohre für Elektroleitungen geben, um eine spätere Erweiterung zu erleichtern.
- Gebäude im Eigentum von KMU können sich von diesen Pflichten mitunter freimachen, wenn die Mehrheit der Parkflächen durch sie selbst genutzt werden.
Ferner kann es mitunter örtliche Pflichten geben, zusätzliche Abstellflächen für Fahrräder zu schaffen.
Nachhaltige Gesamtkonzeption
Im Prinzip müssen Parkflächen lediglich einen sehr zweckorientierten Ansatz erfüllen – die Bereitstellung von Parkraum. Allerdings darf gerade in einem urbanen Umfeld nicht vernachlässigt werden, dass es sich hierbei oft um verhältnismäßig große bis sehr Flächen handelt. Dadurch bieten diese Räume bei einer umfassend an nachhaltigen Kriterien ausgerichteten Planung die Möglichkeit, einen weit über den reinen Abstellflächen-Ansatz hinausgehenden Nutzen zu erschaffen.
Dies umfasst ebenso eine an lokalen Belangen orientierte Auswahl von umfassenden Begrünungen (explizit nicht nur durch Bäume), wie es sich auf eine gezielte Leitung (und gegebenenfalls Nutzung) von Niederschlagswässern erstreckt. Dies alles muss jedoch mit einem praxisorientierten Fokus geplant und durchgeführt werden. Etwa:
- Baumscheiben sollten mit Schutzsystemen gegen eine Verdichtung durch Überfahren geschützt werden.
- Niedrige Pflanzflächen (etwa Bodendecker) sollten in kurzen Abständen durch den direkten Weg nehmende Gehmöglichkeiten unterbrochen werden, um das häufig zu beobachtende Niedertrampeln durch Abkürzen von Gehwegen zu verhindern.
- Die gewählten Gewächse sollten den tatsächlichen Standortbedingungen entsprechen; also nicht nur durch ihre optische Erscheinung überzeugen. Wichtig sind hierbei unter anderem die Wurzelcharakteristik (Stichwort Belagsanhebung), die Resistenz gegen die durch örtliche Gegebenheiten vorherrschende Sonneneinstrahlung und nicht zuletzt das Verschmutzungspotenzial: Gewächse mit starkem Saftaustritt sind diesbezüglich ebenso problematisch wie solche, die starke Verschmutzungen hervorrufen, etwa die „Propeller“ von Ahornen.
Im Idealfall stellen derartige Parkplätze eine echte Bereicherung der lokalen Ökosysteme und des Mikroklimas dar, sehen stets naturbelassen und gepflegt aus und schützen überdies die dort abgestellten PKW vor starker Sonneneinstrahlung und womöglich sogar Wetterunbilden.
Zukunftstaugliche Parkraumbemessung
Sich an den öffentlichen Vorgaben zu orientieren, ist zwar meist eine Pflicht. Was allerdings die Zukunftsfähigkeit von Parkräumen anbelangt, sind vor allem die dort zu findenden Bemaßungen vielfach mehr ein Hindernis. Denn Tatsache ist: Die Abmessungen von Fahrzeugen steigen weiterhin nahezu ungebremst. Besonders kompakte Elektrofahrzeuge, wie sie derzeit immer häufiger veröffentlicht werden, stellen hierbei nur eine Ausnahme dar – und sind aufgrund ihres geringen Ladevolumens für viele Besitzer keine echte Alternative.
Hier ist es nicht einmal nötig, auf ausnehmend große SUV und ähnliche Fahrzeuge abzuheben. Je nach Parkplatzbelegung und Einparkdisziplin können bereits PKW mit durchschnittlichen Abmessungen ihren Fahrern Probleme bereiten, wenn die Parktaschen nur mit Fokus auf die offiziellen Vorgaben bemaßt wurden. Besonders stark macht sich das beim Ein- und Aussteigen bemerkbar.
Eine moderne Parkflächengestaltung sollte daher mit Blick auf die gegebenen Rahmenbedingungen (= zur Verfügung stehende Gesamtfläche und Mindest-Parkplatzanzahl) versuchen, sowohl die Parktaschen als auch die Fahrgassen großzügiger zu bemessen – und nicht bloß auf die reine Effizienz zu blicken. Nebenbei sorgt dies erfahrungsgemäß für eine verringerte Zahl von „Parkplatzremplern“ und ähnlichen Bagatellunfällen und steigert dadurch die Attraktivität der Parkfläche bei einer breiten Benutzerschicht.
Am Nutzungskonzept ausgerichtete Bewirtschaftung
Derzeit wird von vielen Kommunalregierungen öffentlicher, frei verfügbarer Parkraum künstlich verknappt. Der Grund: Dadurch sollen sowohl Anwohner als auch insbesondere Besucher gezwungen werden, auf alternative Mobilitätskonzepte umzusteigen. Dies soll besonders das innerstädtische Verkehrsaufkommen reduzieren und kann erwiesenermaßen wirksam sein – sofern niedrigschwellige Alternativen zur Verfügung stehen.
Just daran hapert es jedoch oftmals, wenigstens zu Stoßzeiten. In der Folge werden Parkplätze vor Gebäuden, und dort besonders Unternehmen, durch Nutzer sozusagen zweckentfremdet. Gerade dort, wo es aus Platz- oder Kostengründen verhältnismäßig wenig Parkraum gibt, kann dadurch die eigentliche Zielgruppe gestört und darüber das Konzept des Parkplatzbesitzers geschädigt werden.
Man denke hierbei etwa an einen Einzelhändler, dessen Kunden nicht mehr genügend freie Parkplätze vorfinden, weil diese durch Dritte belegt sind, die hier jedoch gar nicht einkaufen – oder nach einem Einkauf einfach für die Dauer weiterer Besorgungen dort stehenbleiben.
Maßgeblich, um derartiges zu verhindern, ist natürlich ein tragfähiges Alternativkonzept im Zusammenspiel mit der Parkraumverknappung. Gerade Unternehmen sollten jedoch zusätzlich eigene Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung umsetzen, um eine ungebührliche Fremdnutzung zu verhindern. Dafür kommen mehrere Ansätze infrage, etwa:
- Der Parkraum wird grundsätzlich durch Schranken abgetrennt. Eine Ausfahrt ist nur nach Zahlung einer (gerne hohen und dadurch abschreckenden) Parkgebühr möglich. Jedoch bekommen Kunden des Hauses an der Kasse diese Kosten gänzlich erlassen.
- Bei reinen Lieferanten- und Mitarbeiterparkplätzen werden Gate-Systeme genutzt. Die Zufahrt ist also nur für Besitzer entsprechender Chips, Karten etc. möglich.
- Das Parken wird nur für eine Maximalparkdauer gestattet, nachzuweisen durch eine Parkscheibe. Wird die Zeit überschritten, bekommt der Fahrer ein Bußgeld auferlegt oder wird gar abgeschleppt – das ist selbst bei privat bewirtschaftetem Parkraum rechtens. Allerdings muss dies mit einem tatsächlich spürbaren Kontrolldruck gekoppelt werden. Andernfalls ist es eine leere Drohung ohne Wirksamkeit.
Für die Phasen außerhalb der Öffnungszeiten sollten Betreiber sich zudem überlegen, den Parkraum generell abzusperren. Erfahrungsgemäß macht eine solche „Nutzung nach Ladenschluss“ besonders häufig Probleme hinsichtlich Verschmutzung und Vandalismus.
Umfassende Ausleuchtung
Es liegt in der Natur von Parkraum, von Fußgängern und Fahrzeugen gleichermaßen benutzt zu werden – und das nicht nur in taghellen Phasen. Parkflächen sollten sich angesichts dessen niemals nur auf die Umgebungsbeleuchtung durch Straßenlaternen, Gebäude und Ähnliches verlassen, sondern eine in den Nachstunden (helligkeitssensorgesteuerte) Beleuchtung installieren.
- Gerade bei vollen Parkplätzen wird das Rangieren ganz erheblich erleichtert. Dies reduziert ebenfalls die Wahrscheinlichkeit für Bagatellunfälle.
- Autofahrer und Fußgänger finden sich besser zurecht. Besonders bei größeren Parkflächen wird dadurch das Auffinden des eigenen Fahrzeugs erleichtert.
- Die Sicherheit für die Fußgänger beträchtlich erhöht. Sie sind für die Autofahrer besser sichtbar, wodurch insbesondere bei schlechter Witterung und hohem Verkehrsaufkommen das Unfallrisiko gesenkt wird.
Ein weiterer Punkt sollte hierbei nicht unterschätzt werden: Je verwinkelter, unübersichtlicher und weitläufiger Parkraum ist, desto stärker kann bei einer nicht ausreichenden Beleuchtung die empfundene und tatsächliche Unsicherheit für die Nutzer sein; besonders auf den Fußwegen vom und zum Fahrzeug. Nebenbei reduziert eine gute Ausleuchtung, insbesondere in Verbindung mit einer (Kamera-)Überwachung, das Auftreten von Verschmutzungen und Vandalismus beträchtlich. Ferner hilft sie bei Parkplatzunfällen, Fahrzeugaufbrüchen und ähnlichen Vorfällen, die Verursacher ausfindig zu machen.
Allerdings sollte die Beleuchtung bei aller Sicherheit nicht losgelöst vom bereits angesprochenen Nachhaltigkeitskonzept geplant werden. Nächtliche Beleuchtungen sind für eine erhebliche „Lichtverschmutzung“ verantwortlich. Diese wirkt sich stark negativ auf die gesamte lokale Flora und Fauna aus.
Dementsprechend sollten Laternen nach konkreten Planungsgrundlagen ausgewählt und aufgestellt werden:
- Sie sollten ausschließlich nach unten abstrahlen.
- Es sollten Lichtfarben genutzt werden, deren Wellenlänge nicht weit reicht.
- Mitunter kann es sich sogar lohnen, die ganze Beleuchtung sensorgestützt zu schalten: Im Normalzustand leuchtet sie mit einer niedrigen, energiesparenden Helligkeit. Nur wenn sich Personen oder Fahrzeuge nähern, wird die volle Lichtleistung abgerufen.
Durch digitale Technik können dazu sogar beliebig viele Beleuchtungen zusammengeschaltet werden und so eine intelligente, volle Beleuchtung ohne Abstriche gewährleisten.