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Prüfungsanfechtung: Rechte und Pflichten nach einer ungerechtfertigten Bewertung

Nach einer Prüfung spiegelt die Benotung nicht immer die erbrachte Leistung wider. Insbesondere bei einer Abschlussprüfung oder bei Benotungen im Studium kann dies großen Einfluss auf den weiteren Lebensweg haben. Viele Studierende sind unsicher, wie sie auf eine falsche Bewertung reagieren sollen. Der erste wichtige Schritt ist folgender.

Sobald der Eindruck im Raum steht, dass bei einer Prüfung formale Fehler unterlaufen sind oder die fachliche Beurteilung falsch ist, sollten Prüflinge eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Jede Prüfungsentscheidung, die an Hochschulen oder Trägern mit einem staatlichen Lehrauftrag gefallen ist, kann mit einer Prüfungsanfechtung einer erneuten Begutachtung unterzogen werden. Wichtig ist das Einhalten von Fristen. Verlieren können Prüflinge nichts, denn die zweite Beurteilung darf nicht schlechter ausfallen als die ursprüngliche Benotung.

Lohnt sich eine Prüfungsanfechtung?

Nutzen des juristischen Aufwands ist immer vom Einzelfall abhängig. Es ist daher sinnvoll, vor dem Widerspruch Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, dessen Schwerpunkt auf Prüfungsverfahren liegt. In diesem vertraulichen Rahmen kann der individuelle Fall besprochen werden und eine persönliche Strategie für die weitere Vorgehensweise entwickelt werden. Erfahrene Anwälte können auf Basis der Fakten schon sehr zuverlässig einschätzen, welche Erfolgsaussichten ein Einspruchsverfahren hat. Erfolgt nach der Beratung ein Anfechten des Prüfungsbescheids, so haben Studierende die Sicherheit, dass alle Fristen gesetzeskonform eingehalten werden.

Anfechtbare Fehler in einer Prüfungsbewertung

Die Chancen, dass eine Prüfungsanfechtung erfolgreich ist, steigt, wenn Prüflinge belegbare Fehler nachweisen können. Unterschieden wird zwischen Fehlern im Verfahren und in der Bewertung. Häufige Fehler im Verfahren sind zum Beispiel die nicht Einhaltung der Chancengleichheit, Lärm während der Prüfung oder dass die Prüfungszeit nicht eingehalten wurde. Es ist für Prüflinge auf jeden Fall empfehlenswert, in die Lernphase einen Abschnitt einfließen zu lassen, der sich mit der genauen Prüfungsordnung befasst.

Schon während der Prüfung sollten Studierende ihrer sogenannten Rügeobliegenheit nachkommen. Kommt es zu Verfahrensfehlern während einer Prüfung, so müssen Prüflinge dies während der Prüfung nachweisbar anmerken. Eine Beeinträchtigung durch Lärm muss dann im Protokoll notiert werden. In mündlichen Prüfungen kann eine Ausnahme der Rügeobliegenheit gemacht werden, da Prüfende befürchten können, Nachteile durch eine Meldung zu haben.

Bewertungsfehler anfechten

Ein Widerspruch gegen Fehler in der Bewertung ist häufig schwerer nachzuweisen als Verfahrensfehler. Anfechtbar ist es zum Beispiel, wenn Antworten des Prüflings, die teilweise richtig waren, nicht in die Beurteilung eingeflossen sind. Auch die nicht Beachtung von Folgefehlern oder Prüfer, die nicht eigenverantwortlich handeln, geben Anlass zu einer Anfechtung der Prüfungsentscheidung.

Der erste wichtige Schritt für Studierende nach einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist die Einforderung einer schriftlichen Begründung für die erfolgte Beurteilung. Im nächsten Schritt muss ein Widerspruch gemäß der in der Widerrufsbelehrung angegebenen Frist erfolgen. Dies Schreiben muss möglichst objektiv die Gründe darlegen, warum die Bewertung als fehlerhaft angesehen wird und eine Überprüfung erforderlich ist.

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economag.de Redaktion
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