Schulbescheinigung
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Gesellschaft

Schulbescheinigung für das Jobcenter: Wann benötigt man sie?

Auch wenn in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht besteht und deshalb ein Nachweis für den Schulbesuch selten vom Jobcenter angefordert wird, kann es notwendig werden, eine Schulbescheinigung vorzulegen. Dies gilt für Kinder unter 7 Jahren und für Kinder über 15 Jahre. Wenn eine Einschulung zu einem anderen als dem üblichen Termin erfolgt, ist diese Bescheinigung ebenfalls erforderlich. Sie bildet in solchen Fällen die Grundlage für die Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters.

Schulbescheinigung für das Jobcenter: Grundlegende Informationen

Eine Schulbescheinigung ist ein Dokument, das für die Beantragung von unterschiedlichen Sozialleistungen oder Förderungen vorgelegt wird. Sie enthält den Namen der Person, die zur Schule geht, deren Geburtsdatum, das Datum des Schuleintritts und das voraussichtliche Ende der Schulausbildung. Für die Gültigkeit der Bescheinigung muss sie mit Stempel und rechtsgültiger Unterschrift versehen sein.

Wer kann Leistungen beantragen und für wen werden sie gewährt?

Eltern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beispielsweise Hartz IV (ALG II) beziehen, können für ihre Kinder Leistungen des Bildungspaketes beantragen. Leistungen werden nur gewährt, wenn das Kind folgende Vorbedingungen erfüllt: Es hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, es besucht eine allgemeine oder berufsbildende Schule oder eine Kindertagesstätte (Kita) und es bekommt keine Ausbildungsvergütung. In dieser Konstellation gibt es für Auszubildende, die eine Berufsschule besuchen, keinen Anspruch auf Leistungen. Für Zuschüsse oder Leistungen, die eine Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit ermöglichen sollen, gilt eine andere Altersgrenze. Der Anspruch hierfür besteht nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wie bekomme ich eine Schulbescheinigung für das Jobcenter?

Für die Ausstellung einer Schulbescheinigung wenden Sie sich am besten direkt an das Sekretariat der besuchten Schule. Viele Schulen haben vorgefertigte Formulare, die nur noch entsprechend ausgefüllt und vom Schulleiter oder seinem Stellvertreter unterschrieben werden müssen. Eine Schulbescheinigung kann mündlich von Ihnen oder Ihrem Kind, auch wenn es minderjährig ist, beantragt werden. Die Fertigstellung kann einige Tage dauern, deshalb sollten Sie die Bescheinigung so rechtzeitig wie möglich anfordern.

Die Schule ist verpflichtet, eine Schulbescheinigung auszustellen, sofern diese Schule auch besucht wird. Sie darf bei tatsächlichem Besuch der Schule keinesfalls verweigert werden. Auch für einen rückwirkenden Zeitraum ist die Beantragung und Ausstellung möglich. Bei extremen Fällen von unentschuldigten Fehlstunden bzw. dem Fernbleiben vom Unterricht, hat die Schule das Recht den Schüler von der Schule zu verweisen. In so einem Fall kann die Schule eine entsprechende Bescheinigung nicht mehr ausstellen.

Vertraulichkeit der Schulbescheinigung

Auch für eine Schulbescheinigung gilt die DSGVO, weil sie personenbezogene Daten enthält. Weder Eltern noch Schüler sind ist verpflichtet, den Grund für die Beantragung einer Schulbescheinigung anzugeben. Sie sind ein Nachweis für einen Leistungsbezug, daher ist einerseits der Umstand, dass es dieses Dokument gibt, wie auch das Formular selbst besonders schützenswert. Dies schützt die betroffenen Personen vor eventuellen und unangenehmen Fragen und gleichzeitig wird das geltende Recht eingehalten.

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Wann braucht man die Bescheinigung?

Die Jobcenter und/oder Sozialämter verlangen häufiger eine Schulbescheinigung. Dies kommt insbesondere dann infrage, wenn es um die Genehmigung von Zuschüssen für Schulbücher oder Klassenfahrten geht oder der Erziehungsberechtigte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II erhält. Wenn der Beschulte in einem eigenen Haushalt lebt und Sozialleistungen bezieht, werden Schulbescheinigungen ebenfalls verlangt. Ist das Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung nicht möglich, weil kein Schulbesuch stattfand, wird das Jobcenter die Leistungen einstellen. Eine aktuelle Schulbescheinigung ist demzufolge ein zwingender Nachweis für die Leistungsberechtigung.

Wofür braucht man sie?

Am häufigsten wird dieser offizielle Nachweis über den Schulbesuch benötigt, um damit Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu beantragen. Hierzu gehört die Lernförderung, wenn beispielsweise die Versetzung gefährdet ist. Bei entsprechender Entfernung zur besuchten Schule können Fahrtkosten erstattet werden. Wird eine warme Mahlzeit für das Mittagessen angeboten, steht im Bildungs- und Teilhabepaket eine Unterstützung pro Kind und Monat zur Verfügung. Auf Antrag werden die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge vom Jobcenter erstattet. Zusätzlich zur Schulbescheinigung kann es notwendig sein, Aufwandsbelege und eine Teilnahmebestätigung vorzulegen.

Die Schulbescheinigung dient auch als Nachweis, wenn die Schule gewechselt wurde. Vom Jobcenter kann die Bescheinigung auch angefordert werden, wenn beispielsweise eine routinemäßige Kontrolle der Schulbesuche durchgeführt wird. Wenn es Verdachtshinweise gibt, dass das Kind die Schule nicht besucht oder im Ausland ist, wird möglicherweise eine Schulbescheinigung angefordert.

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