Mit Kraftfahrzeugen sind längst nicht nur Autos gemeint, auch für Busse, Motorräder und Traktoren sowie alle anderen motorisierten Fahrzeuge muss in Deutschland per Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese sorgt im Schadensfall dafür, dass der Schaden des Unfallgegners ersetzt wird, nicht jedoch ein eventueller Schaden am eigenen Fahrzeug. Doch seit wann gibt es die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung?
Der Siegeszug des Autos
Im ausgehenden 19. Jahrhundert setzte sich das Automobil als Verkehrsmittel immer mehr durch. An eine entsprechende Haftpflichtversicherung dachte damals jedoch noch niemand. Erst mit dem vermehrten Aufkommen von Autos auf deutschen Straßen wird deutlich, dass es eines gewissen Regelwerks bedarf, um der ebenfalls steigenden Unfallgefahr Herr zu werden. Von 1886 bis 1907 kletterte die Zahl der Autos im deutschen Kaiserreich auf 27.000.
Bis kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges hat sich diese Zahl mehr als verdreifacht, daher wurde bereits im Jahr 1909 die sogenannte Gefährdungshaftung eingeführt, ein früher Vorläufer der heutigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Bis zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden rund 4 Millionen Autos registriert.
Die Haftpflichtversicherung bleibt lange Zeit freiwillig
Eine Kfz-Versicherung, wie wir sie heute kennen, war zur Zeit des Kaiserreichs, der nachfolgenden Weimarer Republik sowie zu Beginn des Nationalsozialismus weitgehend unbekannt. Da waren andere Staaten, wie so oft, schneller. Im später von Deutschland annektierten Österreich setzte man beispielsweise seit 1929 auf die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung. In Deutschland trat eine schrittweise Annäherung ab 1933 ein. So galt die Kfz-Haftpflicht zunächst nur für Fahrlehrer, später auch für Personenbeförderer und Berufskraftfahrer.
Aufgrund des österreichischen Anschlusses an das Deutsche Reich wurde die Kfz-Haftpflichtversicherung am 7. November 1939 deutschlandweit eingeführt, trat jedoch erst zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres in Kraft.
Die Haftpflichtversicherung wird individuell zugeschnitten
In den Jahren nach dem Krieg bleibt die Haftpflichtversicherung zunächst unverändert, wird dem Wandel der Zeit sowie den Bedürfnissen von Kfz-Haltern immer mehr angepasst. So müssen beispielsweise Traktorfahrer weniger zahlen, da sie generell langsamer unterwegs sind und somit das Unfallrisiko niedriger ist. Außerdem greift die novellierte Fassung der Haftpflichtversicherung auch bei Fahrerflucht oder fehlendem Versicherungsschutz. Zudem werden Frauen, die bei einem Unfall im Gesicht verletzt werden, höher entschädigt als verunfallte Männer, da eine Heirat – und damit die soziale Absicherung – unwahrscheinlicher wird.