Wie sehr man seinen Job auch liebt: Wohl jeder ist froh über ein paar Tage Urlaub! Umso ärgerlicher, wenn man genau diesen dann für private Erledigungen nehmen muss, die so gar nichts mit Erholung zu tun haben. Doch für einige dieser Dinge gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Sonderurlaub, den der Arbeitnehmer recht unkompliziert beantragen kann. Wir verraten, was zu Sonderurlaub berechtigt – und wie viele Tage es für die einzelnen Anlässe gibt.
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Sonderurlaub für den Umzug
Ein Umzug bedeutet Stress. Denn allein mit Kisten packen, Möbel schleppen und renovieren ist es nicht getan: Zugleich kommen jede Menge Wege auf den Arbeitnehmer zu, um die neue Adresse auf dem Ausweis, der Post und im Fahrzeugbrief eintragen zu lassen. In vielen Fällen muss der Angestellte seinen regulären Urlaub nutzen, um all diese Dinge zu erledigen. Denn ein Umzug ist seine eigene, freie Entscheidung. Doch in einigen Fällen kann der Arbeitgeber mit Sonderurlaub Umzug unterstützen. So zum Beispiel, wenn das Unternehmen schon häufiger Sonderurlaub für den Umzug gewährt hat. Hier lohnt sich ein Nachfragen bei den Kollegen.
Ein Recht auf Sonderurlaub wegen eines Umzugs hat außerdem jeder, der vom Arbeitgeber in eine andere Stadt, Region oder ein anderes Land versetzt wird. Denn in diesem Fall zieht der Arbeitnehmer nicht freiwillig um. In den meisten Fällen werden ein bis drei Tage Sonderurlaub gewährleistet. Ein rechtzeitiges Nachfragen beim Vorgesetzten hilft, dem Unternehmen und sich selbst eine bessere Planung zu ermöglichen.
Sonderurlaub aufgrund der Geburt des eigenen Kindes
Werdende Väter können für die Geburt des Kindes ebenfalls einen Tag Sonderurlaub beantragen. Das ist sehr sinnvoll – denn kaum einer kann sich konzentrieren, während die Mutter des Kindes womöglich gerade in den Wehen liegt! Da Frauen vor der Geburt dank Mutterschutz sowieso nicht arbeiten müssen, sind sie auf diesen Tag nicht angewiesen. Anders sieht es bei gleichgeschlechtlichen Paaren aus – hier hilft nur ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten und das Hoffen auf sein Verständnis.
Sonderurlaub aufgrund eines Todesfalls
Wer gerade einen nahen Angehörigen verloren hat, ist in den meisten Fällen nicht einsatzbereit. Da hilft ein Tag Sonderurlaub im Fall des Todes von Eltern, Ehepartner*in oder dem eigenen Kind oft nur wenig. Dennoch kann er gut genutzt werden, um zum Beispiel Organisatorisches zu klären und die Beerdigung zu planen. Wer sich danach nicht arbeitsfähig fühlt, sollte mit seinem Hausarzt sprechen: Um tiefe Trauer zu verarbeiten, ist meist eine längere Auszeit nötig.
Sonderurlaub aufgrund eines Firmenjubiläums
Viele Arbeitgeber gewähren einen Tag Sonderurlaub, wenn der betreffende Mitarbeiter seit einer bestimmten Anzahl von Jahren im gleichen Unternehmen tätig ist.
Sonderurlaub aufgrund einer Hochzeit
Für die eigene Hochzeit gewähren viele Firmen ebenfalls einen Tag Sonderurlaub. Das ist gesetzlich übrigens nicht vorgeschrieben, aber dennoch in den meisten Unternehmen gang und gäbe. Für die Hochzeitsreise muss dann aber der gesetzliche Erholungsurlaub genutzt werden.
Sonderurlaub im Scheidungsfall
Für eine Scheidung kann ebenfalls ein Tag Sonderurlaub beantragt werden. Viele Arbeitgeber gewähren ihn – verpflichtet sind sie dazu aber nicht!