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Steuerliche Vorteile bei der Altersvorsorge nutzen: So können Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden

Altersvorsorge ist essenziell für eine gesicherte finanzielle Zukunft. Durch gezielte Maßnahmen und die Nutzung steuerlicher Vorteile können Versicherungen optimal genutzt und die finanzielle Belastung im Alter reduziert werden. Die Kenntnis über gesetzliche Regelungen und Höchstbeträge hilft dabei, die eigene finanzielle Situation im Alter zu sichern und die Steuerlast zu minimieren.

Maßnahmen zur Altersvorsorge wichtiger denn je

Finanzielle Instabilität, steigende Inflationsraten und eine unsichere Rentenpolitik erteilen dem Thema Altersvorsorge in Deutschland an Bedeutung. Die Sorge vieler Arbeitnehmer ist, dass die Altersvorsorge allein durch die gesetzliche Rente zukünftig nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.

Vor allem jüngere Generationen sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, rechtzeitig für das Alter vorzusorgen. In diesem Zusammenhang rückt das Thema nachhaltige Investments und die Frage, ob sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung lohnt, immer mehr in den Fokus. Grundsätzlich verstärkt sich aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen und politischen Lage die Notwendigkeit, eigene Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Alter zu ergreifen. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und diese auch steuerlich optimal zu nutzen.

Die Renteninformation als Planungsinstrument

Einen wichtigen Vorteil vergibt die Renteninformation: Erwerbstätige Deutsche ab einem Lebensalter von 27 Jahren und fünf Beitragsjahren erhalten einen jährlichen Bericht, welcher die Altersvorsorge vereinfacht. Die sogenannte bietet Arbeitnehmern einen Überblick über die bisher erworbenen Rentenansprüche und eine Prognose der zu erwartenden Altersrente. Durch diese Informationen können Verbrauchen den eigenen Vorsorgebedarf realistisch einschätzen und gezielte Maßnahmen ergreifen. Wer sich also nicht sicher ist, ob eigene Vorkehrungen notwendig sind, erhält hier einen klaren Überblick.

Durch die Analyse der Renteninformation können Arbeitnehmer feststellen, ob ihre voraussichtlichen Rentenansprüche ausreichen. Ist dies nicht der Fall, so können frühzeitig zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden. Arbeitnehmer, welche noch keine jährlichen Auskünfte erhalten, können diese eigenständig bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Hierfür benötigt man seine Versicherungsnummer sowie seine Personalien.

Diese Maßnahmen zur Altersvorsorge gibt es

In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Maßnahmen zur Altersvorsorge. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen kann eine ausgewogene und sichere finanzielle Basis für den Ruhestand schaffen. Zu den beliebtesten Maßnahmen in Deutschland gehören:

  1. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Arbeitnehmer können über ihren Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Es gibt verschiedene Durchführungswege, wie die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage).
  2. Private Rentenversicherungen: Individuelle Versicherungsverträge, bei denen regelmäßige Beiträge eingezahlt werden, um im Rentenalter eine monatliche Rente zu erhalten. Diese können klassisch oder fondsgebunden sein.
  3. Riester-Rente: Staatlich geförderte private Altersvorsorge, besonders attraktiv für Angestellte und Familien mit Kindern. Beiträge sind bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich absetzbar, und es gibt Zulagen vom Staat.
  4. Rürup-Rente (Basisrente): Eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform, die besonders für Selbstständige und Freiberufler geeignet ist. Beiträge sind steuerlich absetzbar, und die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente.
  5. Bausparverträge: Sparverträge, die das Ziel haben, eine Immobilie zu erwerben oder zu renovieren. Sie bieten ebenfalls steuerliche Vorteile und staatliche Förderungen wie Wohn-Riester.
  6. Investmentfonds und Aktien: Direktinvestitionen in Fonds oder Aktien können langfristig eine attraktive Rendite bieten. Diese Form der Vorsorge ist jedoch mit Risiken verbunden und erfordert eine sorgfältige Auswahl und Überwachung.
  7. Immobilieninvestitionen: Der Kauf von Immobilien als Kapitalanlage kann eine wertvolle Altersvorsorge sein, insbesondere wenn die Immobilie im Alter schuldenfrei ist und Mieteinnahmen generiert.
  8. Sparpläne und Festgeldkonten: Regelmäßiges Sparen auf speziellen Konten oder Festgeldanlagen bietet Sicherheit und planbare Erträge, allerdings meist mit geringeren Renditen im Vergleich zu riskanteren Anlagen.
  9. Lebensversicherungen: Neben der Absicherung von Hinterbliebenen bieten kapitalbildende Lebensversicherungen die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, indem ein Teil der Beiträge angespart wird.

Das Absetzen von privaten Vorsorgeversicherungen

Viele der oben genannten privaten Vorsorgeversicherungen können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Der Beitrag für private Lebens- und Rentenversicherungen kann dabei bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden. Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen. Zu den absetzbaren Versicherungen gehören neben der privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

In der Steuererklärung müssen dabei alle Versicherungsausgaben zusammengezählt werden. Durch dies kann der Höchstsatz – besonders bei Selbstständigen – bereits durch Beiträge zu den genannten Versicherungen ausgeschöpft sein. Liegt der zusammengezählte Endbetrag über den Höchstsätzen, so können nicht alle Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Wer seine Versicherungen nun absetzen möchte, muss dies in der Steuererklärung angeben:

  1. Sammeln Sie alle relevanten Versicherungsunterlagen, einschließlich Jahresbescheinigungen und Beitragsnachweise.
  2. Nutzen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand, um Ihre Versicherungsbeiträge anzugeben.
  3. Achten Sie auf die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen, die je nach Versicherungsart und Status (Arbeitnehmer oder Selbstständiger) variieren. Addieren Sie alle absetzbaren Versicherungsbeiträge und tragen Sie die Summe in die Steuererklärung ein.
  4. Reichen Sie die Steuererklärung elektronisch oder in Papierform beim Finanzamt ein.

Das Finanzamt verzichtet zunächst auf die Vorlage von Belegen (Kontoauszüge, Rechnungen, Versicherungsschein, etc.). Es genügt somit, wenn diese für eventuelle Rückfragen aufbewahrt werden. Ist für die Bearbeitung der Steuererklärung die Vorlage von Belegen erforderlich, fordert das Finanzamt die Belege individuell an.

Diese Vorsorgeversicherungen sind nicht abzugsfähig

Grundsätzlich sind Beiträge zur Rechtsschutz-, Kasko-, Hausrat-, Reise-rücktritt- oder zu anderen Sachversicherungen nicht abzugsfähig. Auch Bausparkassenbeiträge sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.

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