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Wie man als Soldat seine Kinder versichert und warum das notwendig ist

Der Beruf des Soldaten geht zweifelsfrei mit erhöhtem Risiko für das eigene leibliche Wohl einher. Zugleich hat man als Soldat jedoch auch einen besonderen Status in allen Versicherungen. Warum und wie man sein Kind dann versichert, wo man weitere Informationen erhält und was es zu beachten gibt, erklärt der folgende Artikel.

Warum Kinder gesondert versichert werden müssen und was der Beihilfeanspruch bedeutet

Egal ob man als Berufs- oder Zeitsoldat beschäftigt ist: Wenn man bei der Truppe ist, so entfällt die gesetzliche Krankenversicherung für den Soldaten, da man bereits über die truppenärztliche Versorgung abgesichert ist. Diese Versorgungsleistung schließt jedoch nicht die Kinder von Soldaten ein, da die Heilfürsorge des Bundes den Begriff einer Familienversicherung nicht kennt. Zwar gibt es hierbei Anstöße aus der Politik diese Situation abzuändern, jedoch muss man mit dem Status quo leben und sich deshalb umfassend informieren, wie man die eigenen Kinder dann versicherungstechnisch absichert. Freilich gibt es hierzu ein paar Ansprechpartner in der Truppe, die einem beratend zur Seite stehen.

Hilfreich ist es aber vor allem, wenn man sich grundsätzlich und selbstständig vorab im Internet informiert wie ein Soldat sein Kind versichern kann. Hierbei gelten die gleichen und besonderen Regeln wie für Bundesbeamte und es ist wichtig zu wissen, dass einem als Soldat ein sogenannter Beihilfeanspruch in Höhe von 80 % Prozent zusteht, womit man einen Großteil der Kosten für die Versicherung des Kindes abdecken kann. Weiter bedeutet das aber auch, dass man die restlichen 20 % über eine „Restkostenversicherung“ abdecken muss.

Der Ehestatus und die Versicherung beider Elternteile sind zu berücksichtigen

Sollte der andere Elternteil gesetzlich versichert sein, dann kann ein Zugangsrecht zu einer beitragsfreien Familienversicherung der Fall sein. Das ist jedoch abhängig vom Einkommen und dem Ehestatus beider Eltern – je nach individueller Lage kommt dann eher eine private oder gesetzliche Krankenversicherung für das Kind infrage. Es besteht dann auch die Möglichkeit den Nachwuchs in der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse des anderen Elternteils anzumelden. Hierfür gibt es jedoch ein paar Bedingungen. So sollte das Einkommen des verbeamteten Elternteils unter der Jahresgrenze von 64.350 Euro für das Jahr 2021 liegen.

Wenn man sich lediglich in einer Partnerschaft und nicht in einer Ehe befindet, so muss die Vaterschaft zwingend anerkannt sein. Wenn der regelmäßige Sold über der Grenze von 64.350 Euro liegen sollte, dann hat das Kind bei verheirateten Eltern keinen Zugang zu einer Familienversicherung. Als Alternative bleibt die Mitgliedschaft des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung für einen eigenen Beitrag von ca. 190 Euro im Monat. Genau in diesem Fall ist es äußerst ratsam den Beihilfekostenanspruch zu erhalten. Mithilfe von einem digitalen Fragebogen kann man sich konkret informieren und den eigenen Status vorab kostenfrei überprüfen.

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