Wochenendzuschlag
Thapana_Studio/shutterstock.com
Human Resources

Wochenendzuschlag: Erklärung, Anspruch und Versteuerung

Das Gehalt eines Arbeitnehmers wird in der Regel mit einem festen Betrag am Anfang oder Ende eines Monats ausgezahlt. Durch individuelle oder zusätzliche Leistungen kann die Höhe des Gehalts variieren. Das Arbeiten am Wochenende, an Samstagen oder Sonntagen, kann durch Zuschläge oder Zulagen zusätzlich vergütet werden. Die Zuschläge können zudem davon abhängen, ob die Arbeit im Rahmen einer in einer Nachtschicht erfolgt oder ob, ein Feiertag auf ein Wochenende fällt.

Was ist der Wochenendzuschlag und worauf muss man achten?

Bei den Zuschlägen und Zulagen, am Wochenende, muss grundsätzlich zwischen den folgenden Punkten unterschieden werden:

  • Steuerliche Regelungen
  • Sonntagsarbeit
  • Feiertagsarbeit
  • Nachtarbeit

Dieser Beitrag befasst sich Rund um das Thema Wochenendzuschläge.

Samstag zählt grundsätzlich als Werktag

Der Samstag ist nach dem Bundesurlaubsgesetz ein Arbeitstag bzw. ein Werktag. Nur falls ein Feiertag auf einen Samstag fällt, dann ist der Samstag kein Arbeitstag bzw. Werktag. Gesetzlich ist es daher zulässig, an einem Werktag, ohne Einschränkungen, zu arbeiten.

Wochenendzuschlag für Samstagsarbeit: Wer hat einen Anspruch auf Samstagszuschläge?

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist gesetzlich geregelt, dass der Arbeitnehmer für das Arbeiten an einem Samstag grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Samstagszuschlag hat. Einen Anspruch auf einen Zuschlag, kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Ein Anspruch auf einen Samstagszuschlag besteht nur unter folgenden Bedingungen:

  • Es wurden Mehrstunden als an einem üblichen Arbeitstag geleistet.
  • Der Samstag ist an einem Feiertag (z. B. Tag der Deutschen Einheit).
  • Im Rahmen einer Nachtschicht wurde an einem Samstag gearbeitet.

Falls die normale Arbeitswoche eines Arbeitnehmers von Montag bis Freitag geht und dieser zusätzlich an einem Samstag arbeiten muss, dann werden die Arbeitszeiten üblicherweise als Überstunden bzw. Mehrstunden betrachtet. Diese Überstunden werden entweder ausbezahlt oder können freigenommen werden. Der Samstag ist an einem gesetzlichen Feiertag (z. B. Tag der Deutschen Einheit). In diesem Fall greift an diesem Samstag die gesetzliche Feiertagsregelung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf einen Ersatzruhetag als Ausgleich hat.

arbeiten am wochenende
afotostock/shutterstock.com

Wenn der Arbeitnehmer an einem Samstag in der Nachtschicht arbeitet, dann hat er einen Anspruch auf einen Samstagszuschlag. Die Höhe der Zuschläge. Gesetzlich ist die Höhe des Nachtzuschlags nicht festgelegt. Die Höhe des Nachtzuschlags wird in Abhängigkeit des Bruttolohns des Arbeitnehmers bestimmt. Der Nachtzuschlag in Höhe von 25 % des Bruttostundenlohnes gilt in der Regel als angemessen.

Samstagszuschlag Versteuerung

Die Nachtzuschläge, in Höhe von 25 Prozent des Bruttostundenlohns, für die an einem Samstag geleistete Arbeit, sind grundsätzlich von der Lohnsteuer befreit. Die Samstagszuschläge sind steuerfrei, wenn diese Zuschläge zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden. Der Arbeitgeber muss die Samstagszuschläge korrekt abrechnen und in der Lohnsteuerabrechnung ausweisen.

Sonntage sind grundsätzlich keine Arbeitstage

Die Wochentage von Montag bis Samstag sind laut dem Gesetzgeber grundsätzlich Arbeitstage bzw. Werktage. Feiertage und Sonntage werden vom Gesetzgeber nicht als Arbeitstage bzw. Werktage definiert. Das Arbeiten an Feier- und Sonntagen ist laut dem Arbeitsgesetz nicht erlaubt. Es gelten aber grundsätzlich viele Ausnahmen (z. B. Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, etc.). Der Sonntag war ursprünglich dafür gedacht, die Arbeit ruhen zu lassen, um sich mit der gewonnenen Zeit der Familie und den Kindern widmen zu können.

Wochenendzuschlag: Wer hat einen Anspruch auf Sonntagszuschläge?

Die Arbeit an einem Sonntag ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Zuschläge für die Arbeit an einem Sonntag sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in bestimmten Fällen geregelt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Sonntagszuschlag zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag, für seine geleistete Arbeit. Ein Anspruch auf einen Sonntagszuschlag kann u. a. in folgenden Fällen bestehen:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Betrieblichen Übung

In vielen Branchen sind die Zuschläge für die Arbeit an einem Sonntag geregelt. Aus dem Tarifvertrag kann sich somit ein Anspruch auf einen Sonntagszuschlag ergeben. Der Arbeitnehmer kann sich bei seinen Forderungen dann auf die entsprechenden Klauseln im jeweiligen Tarifvertrag beziehen. In der sog. Betriebsvereinbarung kann außerdem geregelt sein, ob dem Arbeitnehmer ein Sonntagszuschlag zusteht. Der Arbeitgeber und der Betriebsrat gestalten in einem schriftlichen rechtsverbindlichen Vertrag, der sog. Betriebsvereinbarung, das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer. In der Betriebsvereinbarung werden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Betriebsrats festgehalten. Der Sonntagszuschlag kann in dieser Betriebsvereinbarung geregelt sein.

sonntagszuschlag
NicoElNino/shutterstock.com

Der Sonntagszuschlag kann zudem individuell in Arbeitsverträgen geregelt sein. Sofern ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber den Sonntagszuschlag im Arbeitsvertrag vereinbart hat, dann hat der Arbeitnehmer einen rechtswirksamen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag. Sofern der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum, auf freiwilliger Basis, einen Sonntagszuschlag gezahlt hat, dann liegt eine sog. Betriebliche Übung vor. Wenn der Sonntagszuschlag mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt wurde, dann erhält der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die gezahlten Leistungen.

Da die Sonntagszuschläge regelmäßig gezahlt wurden und der Arbeitnehmer fest mit diesen rechnet und sich daran gewöhnt hat, ist der Sonntagszuschlag ein Teil des betrieblichen Ablaufs geworden. Die Höhe des Sonntagszuschlages liegt in der Regel bei 50 Prozent und bezieht sich dabei auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Bei einem Stundenlohn von 16 Euro würde der Sonntagszuschlag 8 Euro pro Stunden betragen.

Sonntagszuschlag Versteuerung

In vielen Fällen ist der Sonntagszuschlag steuerfrei, d. h., dass der Sonntagszuschlag ohne steuerliche Abzüge ausgezahlt wird. Die Steuerfreiheit gilt aber nur, wenn der Sonntagszuschlag nicht mehr als 50 Prozent des Stundenlohns beträgt. Sofern der Sonntagszuschlag die 50 Prozent-Grenze übersteigt, fallen steuerliche Abzüge an.

Ähnliche Beiträge

Digitale Gehaltsabrechnung: Was ist anders als bei der klassischen Papierform?

economag.de Redaktion

Blaue Karte EU: Zielgruppe, Beantragung und Gültigkeit

economag.de Redaktion

7 Gründe, warum Sie E-Learning einsetzen sollten

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner